Ablehnung wg. Verwandschaft - Antidiskriminierungsgesetz? Betriebsrat?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es spricht nicht unbedingt etwas dagegen, wenn verwandschaftlich verbandelte Mitarbeiter (Geschwister) in einer Abteilung arbeiten.

Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber bedenken dass die Geschwister zu wenig Energie für die Arbeit übrig haben, oder sich nicht ins Team integrieren lassen.

Wenn der Arbeitgeber einen Bewerber ablehnt, weil ein Verwandter in derselben Abteilung arbeitet, kann er dies meines erachtens tun, ohne gegen das AGG zu verstoßen.

Das AGG soll gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe, des Geschlechts und des Alters eines Bewerbers schützen.

Verwandschaftliche Verhältnisse haben mit dem AGG nichts zu tun.

Hätte der Arbeitgeber etwas mehr Phantasie gehabt und hätte er beispielsweise fachliche Gründe genannt, dann gäbe es keine Diskussionen. Genau das machen heute viele Arbeitnehmer, wenn sie einen Bewerber ablehnen, oder die Arbeitgeber nennen gar keinen Grund mehr.

Fazit:

Einen Verstoß gegen das AGG geltend zu machen, können Sie vergessen.

Was soll der Betriebsrat tun? Eventuell kann der Betriebsrat den Arbeitgeber davon überzeugen dass es vorteilhaft ist, wenn mehrere Mitglieder einer Familie im Unternehmen sind. Ich kenne Unternehmen, die haben Familienangehörige bevorzugt.

Peter Kleinsorge

ratzenlady 
Fragesteller
 04.09.2010, 10:44

Vielen Dank!

Nach allem, was ich bei Google so gefunden habe, kam ich zu demselben Schluss.

Mein Bruder wird jetzt einen Brief an den Vorstand schreiben. Vermutlich wird er dadurch die Stelle nicht bekommen, aber hoffentlich wird zumindest der Bereichsleiter einen auf den Deckel bekommen...

Kleinsorge  04.09.2010, 12:44
@ratzenlady

Ich drücke Ihrem Bruder die Daumen!

Tipp:

Er soll den Brief so formulieren, dass der Vorstand Ihrem Bruder erklären muss, wieso es zur Firmenkultur / Firmenethik gehört sich so zu verhalten.

Wenn Ihr Bruder die Chance zum Gespräch bekommt, dann hat er gute Chancen die Stelle doch noch zu bekommen.

Der Grat ist aber recht schmal, Sie müssen präzise formulieren, aber nicht zu emotional werden.

Peter Kleinsorge

ratzenlady 
Fragesteller
 29.09.2010, 21:48
@Kleinsorge

Nochmal Danke!

Mein Bruder hat die Stelle übrigens doch bekommen. Das Schreiben hat ordentlich Staub aufgewirbelt und man ist zu dem Schluss gekommen, dass die Ablehnung des qualifiziertesten (!) Bewerbers wg. dem Verwandtschaftsverhältnis ein Fehler war und dieser wurde nun korrigiert!

Kleinsorge  30.09.2010, 07:00
@ratzenlady

Das ist mal eine tolle Nachricht...

Es freut mich, wenn ich helfen konnte dass Ihr Bruder den Job doch noch bekommen hat.

Grüßen Sie auch Ihren Bruder von mir.

LG Peter Kleinsorge

Das kommt darauf an, ob du beweisen kannst, dass Gründe, die nicht in deiner Leistung liegen, den Ausschlag gegeben haben. Mit Beweisen kannst du dich an den Betriebsrat wenden, der sich möglicherweise für deine Einstellung einsetzt. Aber die blße Vermutung reicht nicht.

ratzenlady 
Fragesteller
 03.09.2010, 18:11

Danke erstmal.

Es ist anders herum. Ich bin die Mitarbeiterin, mein Bruder hatte sich beworben. Aber das tut ja letztendlich nix zur Sache.

Die Personalerin hat meinem Bruder am Telefon bei der Absage gesagt, dass es am Verwandtschaftsverhältnis zu mir liegt!

Und das, obwohl wir innerhalb der Abteilung nicht mal was miteinander zu tun hätten... er wäre als Monteur draußen, ich sitz im Sekretariat.

Zunächst stellt sich einmal die Frage in was für einem Betrieb Du arbeitest? Oder hast Du Dich erst in diesen Betrieb beworben und wärst somit eine Neueinstellung? Wenn Du schon Beschäftigter in diesem Betrieb bist, kannst Du Dich durchaus an den Betriebsrat wenden. Sonst wäre er für Dich nicht zuständig.

Aber es gibt durchaus Firmen, die es nicht zulassen, dass verwandte (verheiratet, verschwägert usw.) in einer Abteilung zusammen arbeiten. Das hat in meinen Augen aber nichts mit Diskriminierung zu tun.

ratzenlady 
Fragesteller
 03.09.2010, 18:37

Danke.

Also ich bin seit 1,5 Jahren in der Firma, fest angestellt. Eigentlich auch eine klasse Firma, ein Industriebetrieb mit knapp 10.000 Mitarbeitern.

Zu deiner Antwort: Wenn von vornherein klar gewesen wäre: Wir lassen keine Verwandten in einer Abteilung zu würde ich das ja akzeptieren.

Aber mein Bruder hat sich vor über einem halben Jahr beworben. Aus dem Geschwisterverhältnis wurde nie ein Hehl gemacht, es war allen bekannt (Vorgesetzten, Personalabteilung, etc). Er wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und kam in die engere Auswahl. Dann gab es diesbezüglich ein weiteres GEspräch (weil sich die Struktur geändert hatte und es jetzt einen anderen Teamleiter für entsprechendes Team gab und der meinen Bruder auch nochmal sehen wollte).

Immernoch keine REaktion. Er war bis heute im REnnen. Und heute kam mein Chef um die Ecke und meinte, dass sein Chef (also der Bereichsleiter) grade beschlossen hat, dass er keine Verwandtschaft in seinem Bereich will.

Das heißt, er wurde mit einer Begründung abgelehnt, die ein halbes Jahr lang keine Rolle gespielt hat. Das ist es, was mich so aufregt...

Das AGG regelt einige Sachverhalte, die durch das Grundgesetz unzureichend abgedeckt werden. Wer jedoch meint, dass mit der Einführung vom AGG das Grundgesetz überflüssig geworden wäre, irrt gewaltig. Hier eine Übersicht über die größeren Zusammenhänge: www.jura.uni-koeln.de/uploads/media/Gleichheitsgrundsatz_Diskriminierungsverb.pdf

Verwandtschaft zählt im vorliegenden Fall als Argument ebenso viel wie ethnische Herkunft. Viele Grüße

Christof Wahner

ratzenlady 
Fragesteller
 04.09.2010, 21:12

Danke!!! Ich werde mich mal da durch lesen und hoffe, vielleicht doch noch was zu finden...

Also, ich sehe wirklich keinem Grund warum Geschwister nicht in den gleichem Betrieb arbeiten könnten...