Beispiele für Paragraph 10 AGG?

1 Antwort

Der Klassiker bei Altersdiskriminierung ist eigentlich die Forderung nach Berufserfahrung in Stellenausschreibungen. "Berufserfahrung" schließt theoretisch sehr junge Bewerber aus, da diese aufgrund ihres geringen Lebensalters noch keine Erfahrungen haben können. Von daher muss man hier immer schauen, ob es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine handelt, für die diese Erfahrung tatsächlich relevant ist. Bejaht wird das regelmäßig bei leitenden Positionen. Dort stellt das also keinen Verstoß gegen das AGG dar.

Ansonsten kann es auch sein, dass bestimmte rechtliche Beschränkungen eine Tätigkeit für bestimmte Altersgruppen unmöglich machen. Beispielsweise gibt's für Piloten in der gewerblichen Luftfahrt ein vorgeschriebenes Höchstalter. Wenn dann ältere Bewerber ausgeschlossen werden, ist das kein Verstoß gegen das AGG, sondern eben das Einhalten der spezifischen Gesetze in diesem Beruf. Genau so kann es sein, dass in bestimmten Bereichen Minderjährige nicht arbeiten dürfen. Stellt man dort den 16jährigen nicht ein, ist auch das kein Verstoß gegen das AGG, sondern einfach nur Gesetzestreue.