Zustimmung des Betriebsrates - Formsache?

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Muss ich mir dahingehend irgendwelche Sorgen machen oder ist das tatsächlich eine reine Formalität?

Nein, das wirst Du nicht müssen.

Wenn es in einem Betrieb einen Betriebsrat gibt, steht dieser Satz i.d.R. in Arbeits-/Ausbildungsverträgen, weil der BR in der Mitbestimmung ist.

Der Betriebsrat kann der Einstellung nur mit sehr guten Gründen widersprechen und muss diese auch belegen können (die Gründe kannst Du im § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz nachlesen).

Ich habe in vielen Jahren Betriebsratsarbeit noch nie erlebt, dass wir einer Einstellung widersprochen haben.

Du musst auch nicht lange auf den Beschluß des Betriebsrats warten. Der hat, im Gegensatz zum AG, eine Frist zur Zustimmung/Ablehnung und die beträgt gerade mal sieben Tage nachdem er den Antrag zur Einstellung erhalten hat.

Lichkoenig 
Fragesteller
 18.07.2019, 10:22

Das ist interessant zu hören. Letzten Freitag habe ich die Zusage erhalten, heute (wurde mir gleichzeitig mitgeteilt) tritt der Betriebsrat zusammen. Spätestens morgen weiß ich hoffentlich mehr.

Nebenbei gefragt: Muss der Personalverantwortliche gleich nach dem Erteilen der Zusage, den Antrag auf Einstellung stellen, oder kann er sich damit noch Zeit lassen?

Hexle2  18.07.2019, 10:33
@Lichkoenig

Ob Du morgen schon Bescheid bekommst, kann ich Dir nicht garantieren.

Wir haben unsere Sitzungen vom Betriebsausschuss z.B. immer am Nachmittag. Die Beschlüsse bekommt das Personalbüro dann entweder nach der Sitzung oder am folgenden Morgen in die Hauspost.

Ich will damit nur vorbeugen, dass Du "in Panik verfällst", solltest Du morgen noch nichts hören. Das ist kein schlechtes Zeichen aber die Damen und Herren haben ja nicht nur Deinen Ausbildungsvertrag auf dem Tisch sondern auch andere Dinge, die evtl. erst erledigt werden müssen.

Muss der Personalverantwortliche gleich nach dem Erteilen der Zusage, den Antrag auf Einstellung stellen, oder kann er sich damit noch Zeit lassen?

Es gibt hier keine vorgegebenen Fristen an die "Personaler".

Wie schon erwähnt, nur der Betriebsrat hat eine Frist. Für den AG gibt es keine Frist in welchem Zeitraum er den BR über die beabsichtigte Einstellung informiert und auch nachdem er den Beschluss des BR bekommen hat, muss er den Bewerber nicht in einem bestimmten Zeitraum informieren.

Lichkoenig 
Fragesteller
 18.07.2019, 10:52
@Hexle2

Danke dir für deine Auskunft. Der Stern (sobald ich ihn vergeben kann) ist dir Sicher :)

Hexle2  18.07.2019, 10:55
@Lichkoenig

Freut mich, wenn ich Dir helfen konnte. Alles Gute für die Ausbildung.

Hexle2  19.07.2019, 10:32
@Hexle2

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Lichkoenig 
Fragesteller
 19.07.2019, 10:39
@Hexle2

Grüße dich, schien tatsächlich nur eine Formalität zu sein. Ich habe vorhin Bescheid bekommen, dass der BR nun zugestimmt hat.

Hexle2  19.07.2019, 10:42
@Lichkoenig

Herzlichen Glückwunsch. Alles andere hätte mich jetzt auch sehr gewundert.

Es ist eine Vorschrift des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

Die Herrschaften stellen sicher, dass nicht Du anstelle eines Azubis mit einem besseren Prüfungsergebnis die Stelle bekommt oder dass nicht ein AN Überstunden schieben muß, obwohl ein anderer nichts zu tun hat u. ä.

Normalerweise also KEIN Grund zur Sorge.

Herzlichen Glückwunsch!

Lichkoenig 
Fragesteller
 18.07.2019, 10:05

Vielen Dank. Hoffe, dass du Recht hast :)

Heute Mittag tritt der Betriebsrat zusammen, sprich am späten Nachmittag sollte ich dann hoffentlich mehr wissen.

Für die Ablehnung Deiner Einstellung hat der Betriebsrat keine guten Grüne.

Ich habe es mal bei einem DAX Konzern erlebt, wo der BR die Einstellung einer Vorstandssekretärin ( 90 TSd€) widersprochen hat, nachdem sie schon einen Vertrag bekommen hat und der BR gar nicht erst gefragt wurde.

Was ist in diesen Fällen zu erwarten? Die Vorstandsekretärin arbeitete weiter und verließ aus anderen Gründen den Konzern.

Später wiederholte der Vorstand es mit einer anderen Mitarbeiterin.

Eigentlich reine Formsache. Kein Betriebsrat würde eine Einstellung ablehnen, eine Kündigung schon eher. Dabei gibt es auch eine Zustimmungspflicht.

Ist eine Formalie.Ich habe in den 10 Jahren im Betriebsrat noch keine Ablehnung erlebt.Du hast den Vertrag! Betriebsrat könnte theoretisch widersprechen, Firma könnte dich trotzdem einstellen.

Lichkoenig 
Fragesteller
 18.07.2019, 14:13

Sprich die Zustimmung wäre (theoretisch) nicht zwingend erforderlich?