Zustimmung des Betriebsrates - Formsache?

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Muss ich mir dahingehend irgendwelche Sorgen machen oder ist das tatsächlich eine reine Formalität?

Nein, das wirst Du nicht müssen.

Wenn es in einem Betrieb einen Betriebsrat gibt, steht dieser Satz i.d.R. in Arbeits-/Ausbildungsverträgen, weil der BR in der Mitbestimmung ist.

Der Betriebsrat kann der Einstellung nur mit sehr guten Gründen widersprechen und muss diese auch belegen können (die Gründe kannst Du im § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz nachlesen).

Ich habe in vielen Jahren Betriebsratsarbeit noch nie erlebt, dass wir einer Einstellung widersprochen haben.

Du musst auch nicht lange auf den Beschluß des Betriebsrats warten. Der hat, im Gegensatz zum AG, eine Frist zur Zustimmung/Ablehnung und die beträgt gerade mal sieben Tage nachdem er den Antrag zur Einstellung erhalten hat.

Es ist eine Vorschrift des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/

Die Herrschaften stellen sicher, dass nicht Du anstelle eines Azubis mit einem besseren Prüfungsergebnis die Stelle bekommt oder dass nicht ein AN Überstunden schieben muß, obwohl ein anderer nichts zu tun hat u. ä.

Normalerweise also KEIN Grund zur Sorge.

Herzlichen Glückwunsch!

Für die Ablehnung Deiner Einstellung hat der Betriebsrat keine guten Grüne.

Ich habe es mal bei einem DAX Konzern erlebt, wo der BR die Einstellung einer Vorstandssekretärin ( 90 TSd€) widersprochen hat, nachdem sie schon einen Vertrag bekommen hat und der BR gar nicht erst gefragt wurde.

Was ist in diesen Fällen zu erwarten? Die Vorstandsekretärin arbeitete weiter und verließ aus anderen Gründen den Konzern.

Später wiederholte der Vorstand es mit einer anderen Mitarbeiterin.

Eigentlich reine Formsache. Kein Betriebsrat würde eine Einstellung ablehnen, eine Kündigung schon eher. Dabei gibt es auch eine Zustimmungspflicht.

Ist eine Formalie.Ich habe in den 10 Jahren im Betriebsrat noch keine Ablehnung erlebt.Du hast den Vertrag! Betriebsrat könnte theoretisch widersprechen, Firma könnte dich trotzdem einstellen.