Ist mein GdB richtig berechnet worden?
Hallo zusammen, ich habe heute meinen neue
5 Antworten
es ist immer schwierig zu beurteilen, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. bei der Beurteilung zählt eben nicht nur die Krankheit ansich, sondern eben auch die Auswirkungen der Erkrankungen auf alle Bereiche des Lebens. also sozial, beruflich, privat, psychisch. Krankheiten werden auch nicht aufadddiert, sondern im Ganzen betrachtet.
die Eisenmangelanämie dürfte zum Beispiel nur sehr gering bis gar nicht ins Gewicht fallen, ebenso die Somatisierungsstörung.
nur mal als Beispiel: ich habe MS, kann nicht mehr gut und lange laufen, habe sowohl starke psychische als auch physische Fatigue, habe einen künstlichen Darmausgang, zudem eine Tumorerkrankung. Grad der Behinderung 50 bekommen nach Widerspruch und Akteneinsicht.
du kannst auf jeden Fall den Widerspruch wagen. lass dir die Aktenlage aushändigen, um Argumente (am besten mit einem Arzt deines Vertrauens) zu sammeln.
Hallo Bongdigida,
Sie schreiben unter anderem:
Ist mein GdB richtig berechnet worden?
Antwort:
Die Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent-, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB50) ausgewiesen!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Ob Ihr zugewiesener GDB korrekt angesetzt ist, diese Frage kann Ihnen im Grunde genommen nur Ihr Rechtsbeistand nach Einsicht in Ihre Akten beantworten!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Es ist keineswegs so, daß einzelne gesundheitliche Schäden einfach aufaddiert werden, sondern in vielen Fällen finden Überschneidungen statt!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
lege gegen den bescheid schriftlichen widerspruch ein. hast 4 Wochen zeit dazu
Du kannst es mit einem Widerspruch versuchen, rechne aber nicht damit, dass ihm stattgegeben wird. 50% GdB für Morbus Crohn mit Deinen Begleiterkrankungen sind durchaus in Ordnung. Ich kenne Betroffene, die bekamen gar nur 30% GdB und mussten nach einem abgelehnten Widerspruch vor Gericht ziehen, um schließlich und endlich auch nur diese 50% GdB zu bekommen. 70% GdB bei Morbus Crohn dürfte nicht üblich sein und ob Du sie mit Widerspruch plus Klage erreichst, ist äußerst fraglich.
Sehr oft wird mit einem minderen GdB "angefangen", ebenfalls sehr oft wird nach einem Widerspruch der GdB höhergesetzt. Darum lohnt in jedem Fall ein schriftlicher Widerspruch. Allerdings musst du beachten, dass nicht die Anzahl der Diagnosen / Krankheiten addiert werden. Allein eine einzelne Diagnose wird gewertet, Nebendiagnosen zählen nicht.