Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

7 Antworten

Wir können uns die Hände reichen bei mir läuft der Antrag auf Rente seit Januar,Reha auch AU entlassen und ich dachte es würde erstmal Zeit sein mich um meine Gesundheit zu kümmern,ich bin über Nacht per Amtsarzt mit 1000Einschränkungen Vollzeit arbeitsfähig und bekomme stellenangebote das es nur so raucht.Wenn die Rente am laufen ist habe ich mir sagen lassen,ist diese Entscheidung abzuwarten.Was nervt sind die Stellenangebote,aber jeder Arbeitgeber lehnt dankend ab,früher bin ich gerannt bis ich aus den Latschen gekippt bin ,das hat nicht nur mir sondern auch meiner Gesundheit den Rest gegeben,heut bin ich zu Arbeitgebern ehrlich,Dir hilft kein AA wenn Du Ärger hast wenn du ständig gekündigt wirst.Und ich möchte jetzt die Möglichkeit gesund zu werden und wenn ich wieder fit bin dann gehts weiter. Auch wenn man Nerven ohne Ende lässt .Wir armen Deutschen können nix dafür das unserere Bundeskanzlerin die ganze Welt durchfüttert und wir bis 75 mit Geh-Frei noch arbeiten sollen und Zwangsarbeit einführt.

In meiner Sache ging es darum das ich seit langem Ärger mit der Rentenversicherung habe. Ich bin 90 % Schwerbehindert. Aus der Arbeitsvermittlung vollkommen ausgegliedert, da ich laut Gutachten der Bundesanstalt für Arbeit nicht vermittelbar bin. Aber die Rentenversicherung lehnt eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bisher ab.Das ist ganz kurz die Ausgangssituation.

Mein Tip: Bitte dann nicht aufgeben !!!!!

Ich habe meine Sache (Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) schon sehr lange am laufen. Und das Sozialgericht hat der RV ebenfalls Recht gegeben. Alle Klagewege habe ich durch. Und dann hat mir fast jede Stelle und jede Person gesagt das ich nichts mehr machen kann. Aber das stimmt nicht !!!

Unabhängig von allem was bei der RV läuft kann man eine Sache prüfen lassen. Und zwar beim "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".

Das Schreiben kann vollkommen formlos sein. Stell deine Situation dar. Lege, wenn du hast Nachweise bei.

Der Ausschuss prüft dann deine Sache und gibt dir Bescheid ob sie angenommen wird. Wenn sie angenommen wird, dann wird das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, eingeschaltet.

Dieses Amt prüft dann die Sache mit der Rentenversicherung zusätzlich.So hast du dann "mehrere Eisen im Feuer".

Die Rentenversicherung muss deinen Widerspruch bearbeiten. Der Petitionsausschuss prüft die Sache. Und das Bundesversicherungsamt auch.Ich habe es auf diesem Wege geschafft, das sich zusätzlich das Bundesarbeitsministerium (zuständig für die Rentenversicherung) und sogar der Bundespräsident eingeschaltet haben. Und alle Stellen haben der Rentenversicherung mitgeteilt das sie meiner Auffassung Recht geben, das die RV mir Rente geben müsste.

Das Ganze hat nur einen kleinen Haken. Diese Stellen können der RV keine Weisung erteilen. Sie können nur eine Empfehlung geben.

Aber dann steht die RV ganz schön unter Druck und kann die Sache nicht mit einer lapidaren Begründung ablehnen. Da muss sie schon bessere Argumente haben. Jeder wird dir auch sagen "Du musst allem nachkommen was die RV wünscht. Wenn die noch Gutachten wollen usw. musst du diese Gutachten machen lassen".Das stimmt so auch nicht.

Ich habe zum Schluss das letzte Gutachten abgelehnt, weil im Laufe der Zeit schon mehrere Gutachten erfolgt sind und nicht ersichtlich ist was ein weiteres Gutachten ergänzend bewirken kann / soll.

Ebenso habe ich Gutachter abgelehnt, die wer weis was für Ansprüche gestellt haben. Zum Beispiel war einer dabei, der ein psychologisches Gutachten machen sollte. Der wollte meine sämtlichen Arbeitgeber und viele andere Sachen wissen.

Mit der Begründung das dies für meinen psychologischen Zustand vollkommen unerheblich ist, habe ich das abgelehnt und Recht bekommen.

Ich hatte dann die Nase voll von dem ganzen Theater mit der RV.

Habe der RV mitgeteilt das ich keinerlei weitere Gutachten machen lasse. Und das auf Grundlage der bestehenden Gutachten nun die Entscheidung zu erfolgen hat. Und ich habe ihr eine Frist von 8 Wochen gesetzt, nach der ich Klage einreiche wegen Untätigkeit.

Und die RV hat sich nicht getraut mit etwa zu schreiben das dann keine Entscheidung erfolgen kann. Und ebenso sind sie nicht mit dem Blödsinn von "fehlender Mitwirkung" gekommen. Sondern sie bearbeiten die Sache jetzt abschließend.

Ich bin davon überzeugt das die RV auf Grund des Drucks es nicht wagt mit lapidaren Gründen abzulehnen. Sie muss ja auch dem Petitionsausschuss, dem Bundesversicherungsamt, dem Bundespräsidenten und dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit entsprechend begründen warum sie welche Entscheidung getroffen hat. Und weil die alle auf meiner Seite stehen hat sie schlechte Karten.

Ich denke jeder kann sich jetzt ein Bild davon machen das es noch weitere Wege gibt, ausser der Klage vor einem Sozialgericht.

Und vor allem wird die Sache dann noch einmal von anderen unabhängigen Stellen geprüft.

Gruß Michael

Hallo Betroffener, da Sie ja bereits vom VDK berichten ist wohl davon auszugehen, daß Sie dort Mitglied sind. Die Juristen des VDK haben tagtäglich mit dieser Materie zu tun und können Ihnen sicherlich kompetenten Rechtsrat, speziell zu Ihrem Fall geben. Die Problematik ist wirklich sehr komplex. Sollte Ihre zuständige VDK-Niederlassung nicht alle Aspekte Ihres Rechtsfalles abdecken können, werden Sie darüber sicherlich umgehend in Kenntnis gesetzt. Merken Sie sich vorab: Oft kann es sinnvoll und vorteilhaft sein, einen unvorbereiteten Antrag erstmal zurückzuziehen und in Zusammenarbeit mit versierten Juristen die dringend notwendigen Fakten zu schaffen. Es sind mittlerweile Fälle bekannt, wo selbst eine 80-prozentige Schwerbehinderung für die Zusage der Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht. Auch Ihr Geburtsjahrgang kann sich auf den weiteren Verlauf Ihres Rentenantrages mehr oder weniger stark auswirken. Warum: Die Jahrgänge bis 1961 genießen teilweise noch eine Art Vertrauensschutz, was die Berufsunfähigkeit anbelangt. Bis einschließlich Dez. 2000 gab es ja noch die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Diese wurden ab Jan. 2001 in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Gelingt es Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand nicht, in Ihrem Fall den zuletzt ausgeübten Beruf als "Berufsunfähig" zu qualifizieren, dann wird es sehr eng. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn Sie den erlernten Beruf zuletzt nicht mehr ausgeübt haben und Ihr ausgeübter Beruf keine besondere, anerkannten Qualifikationen voraussetzt. In diesem Fall und der trifft leider auf die Mehrzahl der Antragsteller zu, können Sie jederzeit auf irgendwelche unqualifizierten Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden. (Museumswärter,Pförtner,Kasse usw.) dabei spielte es dann keine Rolle, ob am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt eine Stelle verfügbar ist oder nicht. In all diesen Fällen muß den Anweisungen der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) lückenlos gefolgt werden,w enn man keine Rechtsnachteile erleiden will. Der Antritt einer Reha-Maßnahme ohne den Status "Arbeistunfähig" ist schon ein großes Manko! Nach allgemeinem Kenntnisstand läuft man dann große Gefahr, als arbeitsfähig entlassen zu werden. Wer aber als arbeitsfähig entlassen wird, der ist ja nicht erwerbsgemindert. Das ist ein regelrechter Teufelskreis. Erste Anlaufstelle wäre also der VDK. Hilft das nicht weiter, führt der Weg zu einem unabhängigen Rentenberater. Allerdings kann der beste Jurist keine Wunder vollbringen, wenn die Faktenlage nicht ausreicht. Sind die vorhandenen Gutachten nicht eindeutig auf Ihrer Seite mit unter 3 Stunden pro Arbeitstag, dann ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wohl ohne Erfolg. In diesem Fall hilft nichts anderes, als den Rentenantrag zurückzuziehen und in Zusammenarbeit mit einem versierten Fachanwalt, unabhängigen Rentenberater, neue Fakten zu schaffen und zu gegebener Zeit einen neuen Antrag zu stellen. In diesem Fall wiederum wird man in der Regel eine Rechtsschutzversicherung benötigen, denn die Kosten sind nicht kalkulierbar. Wartezeiten bis zu einem Verfahrensbeginn (mind. 3 Monate) müssen beachtet werden. Ich kenne Leute in Ihrer Situation, die kämpfen seit Jahren auf verlorenem Posten, weil kleine und kleinste Paragraphen übersehen worden sind, weil die Arbeitslosmeldungen nicht lückenlos sind, weil irgendwelche Verfahrensfehler begangen worden sind. Diese Klippen kann man nur umschiffen, wenn man auf die Fachkompetenz eines versierten Rentenberaters zurückgreifen kann, der wirklich alle Aspekte von Anfang an mit einfließen lassen kann. Natürlich kostet das Geld. Gehen Sie mal grob davon aus, daß ein Fachanwalt, dazu zählen versierte Rentenberater, Stundensätze ab 150 Euro in Rechnung stellt. Die ganze Problematik wird in der Öffentlichkeit noch längst nicht wahrgenommen. Viele Leute kommen mit der Materie erst in Berührung, wenn Sie einen Antrag stellen oder wenn Angehörige betroffen sind. Ein wichtiger Tipp am Rande: Wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, sollten Sie sich nicht scheuen, an öffentlichen Sitzungen der Sozialgerichte teilzunehmen. Warum: Sie werden dort Sachen erleben, die können Sie sich in Ihren kühnsten Träumen nicht vorstellen. Dies ist aber die einzige Möglichkeit für normal Sterbliche, den Pulsschlag unserer heutigen Situation persönlich und hautnah mitzuerleben und sich ein Bild davon zu machen, was da an der Front und in der Realität passiert und entschieden wird. Dann kann man auch besser die eigenen Chancen einschätzen. Recht haben ist die Eine, Recht bekommen die andere Sache. Vielleicht hilft Ihnen der eine oder andere Satz in Ihrem speziellen Fall ein bischen weiter. Viel Erfolg Konrad

Winterengel 
Fragesteller
 06.02.2011, 15:35

Danke für die ausführliche Antwort. Nur zur Vervollständigung: Ich bin Jahrgang 1960. Aus diesem Grund komme ich noch in den sogenannten Berufsschutz. Aus Ihrer Antwort lese ich allerdings, dass Sie in erster Linie empfehlen, einen Fachanwalt, bzw. Rentenberater zu konsultieren. Ihrer Meinung nach kostet der ca. 150 Euro pro Stunde. Das geht leider über meine Verhältnisse. Ich gehe davon aus, dass Sie mir einen guten Rat geben wollten, aber Ihre Sätze machen mir Angst. Wenn es so ist, wie Sie schreiben - und ich gehe davon aus, dass dies so ist - dann habe ich ohne den 150-Euro-Berater ja wohl kaum eine Chance...

Konrad Huber  07.02.2011, 09:37
@Winterengel

Hallo Winterengel, man soll die Flinte doch nicht gleich ins Korn werfen! Die Konsultierung eines professionellen Rentenberaters ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden und auch Rechtsschutzversicherungen werden da nicht alle Kosten übernehmen. Leider haben die wenigsten Zeitgenossen für derartige Fälle finanziell vorgesorgt, um deratige Kosten aus eigenen Ersparnissen bestreiten zu können. Die Praxis zeigt, daß die erfolgreiche Durchsetzung der Anträge auf Erwerbsminderung oder auf Berufsunfähigkeit sehr komplex ist und für Betroffene eine große Herausforderung in jeder Hinsicht darstellt. Meine Ausführungen sollen Ihnen keine Angst machen, sondern bereits im Vorfeld aufzeigen, daß allein mit einer Antragseinreichung noch gar nichts bewegt wird. Wird der Antrag nicht konsequent vorbereitet und die notwendigen Fakten nicht geschaffen,haben Anträge wenig Aussicht auf Erfolg und sind reine Zeitverschwendung. Nur versierte Rechtsbeistände können im Vorfeld einschätzen, ob eine berechtigte Erfolgschance besteht. Lassen Sie sich einfach bei Ihrer nächsten VDK-Niederlassung beraten oder bei einem anderen Sozialverband. Oft haben Sie da bereits mit einem Monatsbeitrag von ca. 5 Euro gute Karten. Ein wichtger Tipp am Rande: REHA geht vor Rente. Meist werden die Renten-Antragsteller in eine Reha-Maßnahme eingewiesen. Dort werden Sie von Rentenversicherungsabhängigen Mitarbeitern betreut und Ihre gesundheitlichen Möglichkeiten dokumentiert und beurteilt. Die Gutachter der Rentenversicherung orientieren sich an diesen REHA-Entlassungeberichten. Treten Sie keine REHA-Maßnahme an ohne den Status "Arbeitsunfähig!" Wenn Sie mit dem Status Arbeitsfähig in die REHA einrücken, werden Sie in der Regel als "Arbeitsfähig" entlassen. Wer aber als arbeitsfähig entlassen wird, der ist nicht "Erwerbsunfähig!" Viel Erfolg Konrad

wörtlich heisst es in den Anweisung für die AfA: "....Er muss sich im Rahmen der noch festzustellenden Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen, soweit diese wöchentlich mindestens 15 Stunden erreicht (Arbeitsbereitschaft). Dies gilt entsprechend für Eigenbemühungen i. S. v. § 119 Abs. 1 Nr. 2)..."

ich bekam keine Maßnahme in der ALO -Zeit.

Sobald du bei der ARGE die schriftliche Bescheinigung des Eingangs des Rentenantrags vorgelegt hast bist bis zu einer Entscheidung des Rentenversicherers nicht Vermittelbar.Bekommst aber dein Hartz4 weiter aber brauchst an keiner Maßnahme teilnehmen.

Winterengel 
Fragesteller
 27.01.2011, 11:14

Ok... allerdings bekomme ich nicht Hartz4, sondern Alg I. Macht das einen Unterschied?

Winterengel 
Fragesteller
 07.02.2011, 21:19
@user761

So, war beim Berater AfA... der sagt, mein Gutachten bei der AfA sagt aus, dass ich 3-6 Stunden arbeitsfähig bin, also muss ich mich bewerben, obwohl ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht habe... und nun?