EM Rente Verlängerung?

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Hallo Stich123,

Sie schreiben:

EM Rente Verlängerung?

Ich habe eine EM Rente befristet auf 2,5 Jahre genehmigt bekommen da ich aufgrund meiner Erkrankung sehr ängstlich bin habe ich jetzt schon Angst das nicht verlängert wir in dem Gutachten steht vor dem Hintergrund des chronifizierten und therapierefrakteren Krankheitsverlaufs ist die Prognose nicht günstig allein auf Grund des vergleichsweise jungen Alters (47) der Versicherten ist eine erneute Prüfung des Leistungsvermögens vorzuschlagen ist das für mich gut oder kann ich wieder damit rechnen zum Gutachter zu müssen ich hatte da solche Angst und eine Panikattacke nach der anderen

Antwort:

Niemand hier kann Ihnen seriös prognostizieren, ob im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Weitergewährung bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt eine erneute Gesundheits-/Leistungsprüfung erfolgt!

Aber:

Wenn Sie ab Rentenbeginn regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen (auch den Hausarzt); und wenn Ihre Besuche dokumentiert sind, können Sie ggf. glaubhaft und plausibel zusammen mit Ihren Ärzten nachweisen, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen weiterhin vorhanden sind, diese sich sogar verschlechtert haben!

Es macht überhaupt keinen Sinn, daß Sie sich in diese Sache unnötig reinsteigern und sich das Leben schwer machen, auch die DRV kocht nur mit Wasser!

Lassen Sie die Dinge einfach auf sich zukommen, sammeln Sie Ihre Arzt-/Entlassungsberichte und reichen Sie diese dann zusammen mit Ihrem Antrag auf Weitergewährung bei der DRV ein!

In den meisten Fällen werden dann die Anträge weiterbewilligt!

Im Umkehrschluß heißt dies natürlich logischerweise, daß fehlende Arztbesuchsnachweise bei der  DRV den Eindruck erwecken, daß sich die gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen nachhaltig gebessert haben und dann wird die DRV natürlich nachhaken!

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Fazit:

Halten Sie Ihre eigene Krankenakte stets aktuell, so daß Sie jederzeit glaubhaft nachweisen können, daß Ihre gesundheitlich bedingten Leistungseinschränkungen weiterhin vorhanden sind!

Denken Sie immer daran, daß die Aufbewahrungspflicht bei Ärzten und Kliniken in der Regel maximal 10 Jahre beträgt!

Arztpraxen schließen, Archive werden aufgelöst und Nachweise sind dann ggf. nicht mehr zugänglich!

Deshalb ist man gut beraten, im eigenen Interesse stets alle Nachweise in der eigenen Krankenakte zu sammeln und niemals Originalunterlagen aus der Hand zu geben!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Silo123  29.07.2017, 12:06

Lieber Konrad Huber, Die haben viel echt extrem treffend auf den Punkt gebracht.

Besser hätte ich es nicht können..

Liebe /r Stich 123 , versuche es echt so zu machen, wie Konrad Huber es geschildert hat. Es ist am besten sichersten

Sollter echt die Kraft ´dafür fehlen. ist rotzdem nicht AUTOMATISCH alles verloren- nicht verzweifeln.

Ein Tipp noch von mir, für den nächsten Gutachtertermin. Suche Dir jenanden, eine Freunin, ein Freund- ein Begleiter von einer Behinderterneinrichtung, der Dich irgendwie versteht, der Dich 1. hinfährt und auch für Dich sprechen darf, plane den Termin nicht sonstwie, damit Du dann fit bist (mit u.U. umstädlichen Medikamentendosierungem, weil Du das Gefühl hgast , sonst unterzugehen), dich gar nicht verständlich machen zu können.

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Du mußt der ANDEREN Person vertrauen können- Du hast echt Zeit, eine solche zu finden- am besten Freund/Freundin, aber es gehen auch OFFIZIELLE.

Du mußt ihnen vertrauen. Am Tag X; Du wirst schon die Nacht nicht geschafen haben, nimmst Du sie mit und vertaus!t Ihnen.

Wenn Du kaum noch was auf die Reihe bekommst- egal! nur drauf bestehen, daß diese Person dabei ist- sei DA rigide- alles andere IST egal-  und dann , wenn Du es durchgesetzt hast, versuche durchaus kooperativ zu sein- beantworte Fragen, soweit Du es kannst, bebe Dich dann wie Du bist, vertraue der Begleitperson, gebe Dich , wie Du bist- in der Situation- Du wirst Panik haben ohne Ende- Augen zu und durch, den Eindruck haben, daß wirklich alles schiefläuft , verfluchen, daß Du keine Beruhuígungsmuttel genommen hast, dich wie ein gefangenes Kaninchen fühlen.

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Wenn Du der Person, die Du mitgenommen  Hast, wirklich Vertrauen kannst und sie Dein Vertrauen auch Wert ist- dann schaft sie es, den Arzt zu überzeugen

Ich verstehe Deine Situation vollkommen.

Trotzdem: Was nützt es, wenn ich lüge?

Du wirst nach dem Ablauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nochmals zum Gutachter müssen.

Wenn Du Glück hast, ist aber dann schon Ende der ständigen Prüfungen und Deine Ende wird unbefristet.

Dann kann es trotzdem vorkommen, daß später nochmals überprüft wird, muß aber nicht.

Auch bei jüngerem Alter als Deinen ist eine unbefristete Rente in solchen Fällen durchaus möglich.

Silo123  29.07.2017, 11:26

Wenn ich solche Beiträge , wie den Deinen lese, gerade weil ich das so EXTREM verstehe, setzte Dich bitte auch. im Rahmen Deiner Möglichkeiten, bitte keinen Stress deswegen,  (mache Die bitte nie! Vorwürfe wegen etwas, was Du zu einer Zeit nicht kannst- das ist das schimmste, was man machen kann- sich Vorwürfe machen für  was, was man eigentlich zumindest zu einer bestimmten Zeit nicht kann)- das BEDINGUNGSLOSE Grundeinkommen ein.

Dieses könnte Dich sogar teilweise heilen, nie automatisch- und bei körperlichen Sachen kann es die körperlichen Sachen nicht heilen (mit besserer medizinischer Versorgung könnten u.U. auch diese geheilt werden), denke nur einfach mal gelegentlich! daran, diese Kampagnen zu unterstützen (nur bringe Dich bitte auch nicht in Stress deswegen)

Es nützt nichts hier zu fragen.

3 Monate vor dem Ende der Rente wirst Du nochmal angeschrieben und da wird von Dir eine Stellungnahme verlangt inwiefern sich Deine Krankheit verändert hat. Du mußt einen Antrag auf Verlängerung stellen mit aktuellen Befunde. Es kann gut sein, daß Du nochmal zum Gutachter mußt. Dann wird entschieden. Ich würde mir jetzt keine Sorgen deswegen machen, denn wenn Du weiterhin krank bist, wird auch verlängert, aber das wird entschieden. Lass es auf Dich zukommen und genieße Dein Rentnerdasein. 

Das kann Keiner wissen, weder noch.

Hier im Forum kann keiner beurteilen, ob deine ärztlichen Unterlagen für eine Weiterbewilligung ausreichen oder ob du wieder zum Gutachter musst!