Schwerbehinderung mit 50 %, bin 61 wann kann ich in Rente gehen ohne Abzüge

2 Antworten

Schau doch einfach bei der web - Seite der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vorbei. Ganz unten auf der Seite, findest du unter Schnellzugang an dritter Stelle den Punkt Rentenbeginn - und Rentenhöhenrechner. Auf dieser Seite gibst du dein Geb.- Datum ein dann ob m/w, Schwerbehindertenausweis ein und dann rechnet dieser dir aus, ab wann du in Rente mit oder ohne Abzug gehen kannst.

Hallo Auto54,

Sie schreiben:

Schwerbehinderung mit 50 %, bin 61 wann kann ich in Rente gehen ohne Abzüge.Habe eine Schwerbehinderung mit 50 % und bin jetzt 61 Jahre, habe 46 Arbeitsjahre voll. Mit welchem Alter kann ich ohne Abzüge in Rente gehen?<

Antwort:

61-geboren ist für eine exakte Auskunft leider nicht ausreichend, denn es kommt ggf. sogar auf den genauen Geburtsmonat an.

Aber kein Problem, denn die auf Sie genau zutreffende Konstellation können Sie aus den folgenden Infos zweifelsfrei herausfiltern!

Die Antwort hierzu finden Sie unter anderem in der aktuellen Broschüre (Die richtige Altersrente für Sie) der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51573/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Auszug:

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden.

Außerdem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu.

Deshalb können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die

bei Beginn der Rente schwerbehindert oder –

bei vor 1951 geborenen Versicherten –

berufsoder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht sind und

die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100).

Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder Bescheid nachgewiesen.

Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.

Wurden Sie vor 1952 geboren, liegt die Altersgrenze für diese Rente bei 63 Jahren.

Sie können aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen.

Aus Vertrauensschutzgründen können Sie sogar ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufsoder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren.

Wurden Sie 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65.

Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit Abschlag in Anspruch nehmen.

In der Broschüre finden Sie eine Tabelle, wo Sie die für Ihren Geburtsmonat zutreffende Regelung genau ersehen können!

Fazit:

Unabhängig davon sollten Sie bei der für Sie zuständigen Rentenanstalt eine schriftliche Anfrage einreichen oder ein Beratungsgespräch vereinbaren, dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite!

Beste Grüße, viel Erfolg, bestmögliche Gesundheit, schöne Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr 2013 im Kreise Ihrer Lieben

Konrad