Abi BW mit Tintenkiller gearbeitet?
Aus lauter Gewohnheit habe ich in der schriftlichen Prüfung auch immer wieder mal zum Tintenkiller gegriffen. In einer mündlichen Belehrung würde uns zwar schon gesagt, dass man das nicht darf, aber im Stress und Hektik habe ich da nicht mehr dran gedacht. In der schriftlichen, Belehrung, die ich auch unterschrieben habe, stand übrigens nichts. Was kann mir nun passieren? Hat jemand eigene Erfahrungen? Es ist ja im Moment kein Täuschungsversuch wie Spickzettel so.
3 Antworten
Sag einfach Bescheid, kann ja mal passieren. Er kann ja beim Korrigieren die Seiten abfotografieren um so im Zweifel nen Nachweis zu haben oder sowas, denke das ist kein Weltuntergang.
Es wird ziemlich sicher nichts passieren. Aber es geht auch nicht um den Tintenkiller, sondern um die Tinte. Die Prüfung ist ein Dokument, daher sollte man unlöschbare Stifte verwenden.
Siehe Dokumentenechtheit: https://de.wikipedia.org/wiki/Dokumentenechtheit
Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Sag dem Professor einfach das du es benutzt hast, denn das Problem ist nur daran, dass man die Klausur danach bearbeitet und dann sagen könnte der Professor hätte ein Fehler gemacht. Normalerweise wird einem dann nur dieses Recht entzogen, wie Umfangreich ist wahrscheinlich Situationsbedingt.