Muss ich in einem Gastronomiebetieb rasiert sein?
hi Leute. Ich arbeite in einem Gastronomiebetrieb und werde jedes mal auf der Arbeit angesprochen wenn ich unrasiert bin. Und unrasiert heisst hier meistens schon 3 Tage Bart. Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch in der schriftlichen Belehrung habe ich allerdings nichts dazu gefunden und bevor ich meinen Job riskiere wollte ich halt mal eure Meinung wissen. Ich will aber bitte nur Antworten von Leuten die auch in der Gastronomie tätig sind oder zumindest schon mit soetwas zutun hatten.
13 Antworten
War 30 Jahre in der Gastronomie.
generell ist es nicht verboten, aber es muss schon gepflegt aussehen.
In der Küche im Kochbereich ist es weniger erwünscht. Kein Gast möchte ein Haar in der Suppe finden :-)
Selbstverständlich kann Deine Chef verlangen, dass Du ein ansprechendes Outfit hast, dazu zählt auch, dass Du dich rasierst. Das fällt unter das sogenannte Direktionsrecht.
Nun gesetzlich ist es nicht Teil der Hygienevorschriften aber am Ende bestimmt dein Cheffe wie bei euch gearbeitet wird. Solange du damit nicht gesondert Diskriminiert wirst oder wir von Religionsfreiheit sprechen und so Themen hast du dich da zu fügen. Der Chef hat eben gerade wenn du nicht in der Küche bist oder mal nach vorn musst hier auch mitzureden bezüglich des äußeren Erscheinungsbild. Egal ob wir vom Bart, der Frisur, Tattoos, extremer Schminke oder der Kleidung reden. Gerade in der Gastronomie ist Kundenkontakt und das Erscheinungsbild teil der Arbeit.
Das er das als ungepflegt empfindet oder wie auch immer heißt natürlich nicht, dass es ungepflegt bedeutet oder die Gäste so interpretieren aber er hat halt Angst, dass es die Gäste so verstehen. Ist meist auch abhängig vom Betrieb. Ich sag mal beim Griechen oder sowas, da ist das wohl relativ normal, in einen konservativen deutschen Gasthaus sieht es da natürlich anders aus.
Also ja wenn du dich da quer stellst, dann riskierst du deinen Job. Sowas kann man natürlich immer klagen und mal kriegt der recht, mal der andere, also ein klares ja so ist es gibt es da nicht. Dein Chef hat aber selbst vor Gericht sehr gute Chancen damit durchzukommen, wenn du es darauf ankommen lassen willst.
Würde mir an deiner stelle entweder den Bart abrasieren oder wenn das für dich gar nicht geht, mich nach einen anderen Arbeitsplatz umsuchen, wo das ggf. eher passt. Das kann etwas südländisch angehauchtes sein aber sicher auch ein Kaffee, Bistro oder was anderes was etwas lockerer ist.
in unseren arbeitsverträgen steht zu diesem thema: "geflegter bart" . also schließt es eigentlich nur einen "rübezahlbart"'aus. gegen einen drei-tage-bart dürfte eigentlich keiner etwas haben
gegen eine abmahnung würde ich vorgehen
Vielen dank für die guten Antworten aber bin jezt leider auch nicht schlauer als vorher. :D Da ich aber sowieso nicht auf dauer dort bleibe nehme ich das einfach so hin.