Abgezogen bei eBay, hilft die Polizei?

12 Antworten

Du kannst mit Screenshots vom Vorgang und dem Schriftverkehr zur Polizei und eine Anzeige aufgeben. Es kann sein, dass die Polizei daraufhin die Adresse der Person ausfindig macht und weitere Schritte einleitet. Davon wirst du allerdings nichts mehr mitbekommen. Du bist ab dem Zeitpunkt raus, an dem du die Anzeige aufgegeben hast und die Beweismittel überreicht hast.

Ja, kannst du. Hatte damals einen ähnlichen Fall. Ebay.kleinanzeigen rückt die ip des Käufers an die Polizei und diese ermittelt dann

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Polizei kann den Händler höchstens verhaften, davon wirst du nicht viel haben. Aber du kannst sie auffordern die Person zu finden, falls nicht draufsteht, wer die Person ist. Die Polizei wird dir dann fragen, was sie mit ihm machen sollen. Du kannst ihn anzeigen oder zum Rechtsanwalt. Wenn du ihn anzeigst, kannst du die Kohle vergessen.

Du willst ja deine Kohle zurück, also musst du danach zum Rechtsanwalt. Du schilderst dein Problem. Der wird den Täter kontaktieren. Dann kommt der Rechtsanwalt auf dich zu und blättert dem Täter sein Vorschlag auf den Tisch. z.B die Kohle in Raten zurückzahlen. Wenn du damit einverstanden bist, sagst du ja und du bekommst die Kohle jeden Monat in Raten auf dein Konto gutgeschrieben und der Rechtsanwalt bekommt etwa 15 % Anteil von dem Betrag usw.

andikruger  03.04.2019, 11:26

wird dich fragen*

andikruger  03.04.2019, 11:29

Und erstmal Screenshots machen und dann gehen ist klar ne

andikruger  03.04.2019, 11:33

Hey kurze Ergänzung noch das mit F & F ist mir nicht bekannt, da wäre ich jetzt überfragt. Gut möglich das du die Arzchkarte gezogen hast, aber versuche es mal und lass dich mal beraten

Erfahrenes  03.04.2019, 18:23

Sorry - aber was ist das für ein Unwissen, welches Du hier verbreitest?

Die Polizei kann den Händler höchstens verhaften,

Wegen eines einzigen Warenbetrugs wird wohl kaum jemand verhaftet.

Aber du kannst sie auffordern die Person zu finden, falls nicht draufsteht, wer die Person ist.

Er kann eine Anzeige erstatten, aber sicherlich nicht die Polizei auffordern das oder das zu tun ...

Die Polizei wird dir dann fragen, was sie mit ihm machen sollen.

Ich denke die Polizei wird wissen was sie tun muss bzw. tun kann.

Wenn du ihn anzeigst, kannst du die Kohle vergessen.

Wieso die "Kohle" deshalb ! vergessen? Wenn die Polizei den Täter ermitteln kann, kann der Staatsanwalt Anklage erheben. Was aber längst nicht bedeutet, dass FS sein Geld zurückbekommt. Das müsste er sich nämlich wenn auf dem zivilen Klageweg erstreiten.

Dann kommt der Rechtsanwalt auf dich zu und blättert dem Täter sein Vorschlag auf den Tisch. z.B die Kohle in Raten zurückzahlen.

Ah ja - der Anwalt blättert .... wenn schreibt der Anwaltden Schuldner des Mandanten an und fordert Herausgabe des bezahlten Gegenstandes ersatzweise die Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Betrages.

Du willst ja deine Kohle zurück, also musst du danach zum Rechtsanwalt.

Nein - man kann auch selbst versuchen des Geldes wieder habhaft zu werden, indem man selbst einen Mahnbescheid veranlasst - nur an die Daten des Schuldners wird man vermutlich nur über Akteneinsicht ( mit Anwalt ) herankommen.

Rechtsanwalt. ..... Der wird den Täter kontaktieren. ..

Vorausgesetzt die Polizei ermittelt den Täter.

und der Rechtsanwalt bekommt etwa 15 % Anteil von dem Betrag usw.

Ein Rechtsanwalt rechnet nach BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ab.

andikruger  03.04.2019, 19:34
@Erfahrenes

Alter was laberst du da für einen Furz überhaupt, willst du mich verarschen oder was. Nur weil du den verdammten Stern willst, mach mir hier keine Show. Pass am besten auf, wie du mit mir redest. Ich hab kein Bock das ganze zu wiederholen, da du es eh nicht raffen wirst.

Das ganze hab ich durchgemacht und spreche aus eigener Erfahrung.

Bei Ebay steht nur der Nutzername drauf und die Polizei muss den Täter finden ! Wer den sonnst du Phänomen ?

Die Polizei, wird ihn sicherheitshalber fragen, ob er den Täter wirklich anzeigen oder sich mit ihm über die Rückerstattung einigen will. Bei mir war das nämlich der Fall, das der Täter bei der Polizei war. Ich wurde vom Polizei angerufen und er hat das Telefon dem Täter gegeben. (Mein Rechtsanwalt hatte, ihm ein Schreiben geschickt) Ich habe mit dem Täter geredet, dann hat er gemeint, das er finanziell in der Krise steckt und mich gefragt ob wir das Problem mit einer Ratenzahlung lösen könnten. Ich war damit einverstanden, war wieder zu meinem Rechtsanwalt gegangen. Danach hab ich mit meinem Anwalt noch einen Gespräch geführt. Dann musste ich nix mehr machen. Mein Anwalt ihr Sekretärin hat mir alle 3 Monate den Betrag überwiesen den sie vom Täter bekommen haben. Fertig.

Du kannst Anzeige erstatten - nur davon hast / bekommst Du Dein Geld nicht zurück. Nichtsdestotrotz solltest Du es machen.

Was weißt Du über diesen Verkäufer? Nichts - Du kennst nur dessen PP-Email.

Sorry - aber es wird mir immer wieder schleierhaft sein, dass man ( speziell bei Ebay-Kleinanzeigen ) via Freunde und Familie eine Zahlung leistet ( damit wohlgemerkt !! der Verkäufer Gebühr X spart ) und damit den eigenen Käuferchutz aushebelt.

Yetanotherpage  03.04.2019, 17:19

Den Gebührenanteil sollte der Käufer obendrauf setzen und trotzdem für Waren und Dienstleistungen bezahlen. Ein iPhone wird durch die 2,5% (?) +35 Cent wohl kaum wesentlich teurer.

Die Summe die vereinbart wurde, hat der Verkäufer ohne Abzüge zu erhalten sofern nichts anderes ausgemacht war.

Ja Anzeige würde ich machen. Denn nur durch die kannst du evtl. Ansprüche geltend machen falls Sie Ihn finden. Alles was du hast(E-Mail PayPal Name die Kleinanzeige ect.) am besten ausdrucken und mit nehmen.