Darf das Auto im eingeschränktem Halteverbot abgeschleppt werden?

8 Antworten

Was denn nun Anwohnerparkplatz oder eingeschränktes Halteverbot? Auf einem Anwohnerparkplatz hast Du nichts zu suchen, wenn Du keine Berechtigung hast und kannst abgeschleppt werden.

Auf einem Parkplatz im eingeschränkten Halteverbot hat auch ein Anwohner keine längerdauernde Parkberechtigung, so wenig wie Du. Aber da wird man selten abgeschleppt, sondern bekommt ein Knöllchen.

Und wenn Du abgeschleppt wurdest im Auftrag der Polizei/Stadtpolizei kannst Du ganz sicher davon ausgehen, dass es Punkte gibt. Das hängt vom Grund des Abschleppens ab.

Da muss noch was anderes gewesen sein, Parken in eingeschränktem Halteverbot kostet normalerweise einfach ein Knöllchen von 15 Euro.

Vielleicht vor einer Einfahrt gestanden? Den Verkehr behindert, weil fast auf der Straße gestanden?

Das wird teuer

https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/auto-abgeschleppt-mit-welchen-abschleppkosten-muessen-sie-rechnen/

lg Lilo

"Ein Falschparker begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Das
Verwarngeld beträgt bis zu 30 Euro. Legitim ist außerdem die
Abschleppung eines störenden Fahrzeugs, das andere Verkehrsteilnehmer
behindert. Wird beispielsweise ein Feuerwehreinsatz behindert weil in
einer Feuerwehrzufahrt geparkt wurde, dann gibt es neben einem Bußgeld
von 60 Euro auch einen Punkt in Flensburg"

möglich ist beides ,also ist es wohl eher auslegungssache der ordnungsorgane

Anwohnerparkplatz, das reicht zum Abscleppen, wenn ein Anwohner dort parken will.

Vielleicht hättest Du dort auch einen Anwohnerausweis gebraucht? Wer den nicht hinter die Windschutzscheibe legt, wird abgeschleppt. Die anderen Pkw hatten das vielleicht

vielt hast du ja die zusatzschilder übersehen ,welche ein eingeschränktes halteverbot regeln oder die anderen hatten einen anwohnerausweis

ein halteverbot ,egal ob absolut oder eingeschränkt ist ein halteverbot....wenn du dein auto verlässt ,dann parkst du

und im halteverbot ,darfst du nicht mal halten


na weil du im halteverbot gestanden bist.

da ist es egal ob du wegen der arbeit dort geparkt hast oder wegen etwas anderem.

warum die anderen autos nicht abgeschleppt wurden weis ich nicht nicht. vllt kamen die erst nach der kontrolle oder dein fahrzeug parkte noch mit behinderung ( z.b. feuerwehrzufahrt o.ä. )

aber das kannst du ja beim abholen des fahrzeugs fragen

Ich hatte keinen behindert. Ich wurde abgeschleppt weil ich im eingeschränktem Halteverbot stand. Normalerweise bekommt man eine Knolle 

@RhinO1991

Die Frage ist bestimmt auch, wie lange du dort gestanden hast.

@maja0403

8 Stunden weil meine Arbeit keine Parkplätze hat 

@RhinO1991

Du schreibst doch, dass es ein Anwohnerparkplatz war. 

Anwohnerparkplatz   // auf der Strasse   // eing. Halteverbot !

Drei Begriffe !    Wie lange stand das Auto denn da ? Dienstfahrzeuge der Notdienste haben Erlaubnisscheine im Auto !

Zufahrt blockiert ?

8 Std wegen meiner Arbeit. Es gibt nie Parkplätze. Ich denke ich würde abgeschleppt, wegen Anwohnerparkplatz. 

@RhinO1991

So war es sicher auch. 

Anwohner mit dem Park-Privileg zahlen für dieses Privileg. Wenn sie 3 Minuten gewartet haben, und der Fahrer erscheint nicht, rufen sie die Polizei. Die veranlasst das Abschleppen. Normaler Vorgang.