abgelehnte revision

4 Antworten

Ich nehme mal an, es geht um eine Revision in einer Strafsache. Was heißt "abgelehnt"? Eine Revision wird als unzulässig oder als unbegründet verworfen, entweder vom OLG oder vom BGH. Danach gibt es keine "ordentlichen" Rechtsmittel mehr. Möglich wäre allenfalls eine Verfassungsbeschwerde, wenn in dem Verfahren eine grundrechtswidrige Entscheidung getroffen wurde..... das hat so gut wie nie Erfolg. Für diese Auskunft verlangt auch der Anwalt kein Extra-Honorar!

Wenn eine Revision abgelehnt wurde (aus welchem Grund auch immer), kannst du dich ja an den Petitionsausschuss wenden. Das dauert natürlich.

Dass eine Revision ausgeschlossen ist, hat natürlich auch den Grund, dass nicht irgendwelche Prozesshansel vollkommen aussichtslose Fälle immer weiter breit treten sollen.

Dann geht leider nur noch eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Dies muß innerhalb von 4 Wochen nach den abgelehnten letzten Rechtsmittel erfolgen. Jedermann kann wenn er sich in seine Grundrecht verletzt fühlt eine Verfassungbeschwerde einreichen. Darin muß das Verletzte Grundrecht benannt werden und die Regelung , das Urteil gegen dies sich bezieht in Kopie od. Original vorgelegt werden. Dann entscheidet ien 3 Köpfige Richterkammer über die Annahme zur Entscheidung. Wird dies hier nicht angenommen bleibt Dir noch der Weg zum Conseil. de el Europe in Strasbourg.

Hast du keinen Anwalt?

wolfgangO 
Fragesteller
 23.12.2011, 10:31

doch, aber der nimmt reichlich geld für fragen, etc. wäre da gern vorbereitet

DerHans  23.12.2011, 11:41
@wolfgangO

Der Anwalt wäre auch verpflichtet, dich von aussichtslosen Fällen abzuhalten.