Ist das Urteil nach der Einreichung einer Revision erst mal nicht rechtskräftig?

4 Antworten

Rechtskraft kann ein Urteil nur erlangen, wenn alle Rechtsmittel erschöpft sind oder von den Prozessparteien der Verzicht auf diese verbindlich erklärt wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Einlegung eines Rechtsmittels, egal welches es auch sein mag, hemmt stets die Rechtskraft eines vorausgegangenen Urteils. Sollten Berufung oder Revision nur auf die Strafzumessung beschränkt worden sein, so wird das Urteil hinsichtlich der Verurteilung natürlich rechtskräftig, hinsichtlich der Strafzumessung wird dann aber nochmal verhandelt.

Sobald Rechtsmittel eingelegt wurde, ist es logischerweise nicht Rechtskräftig.

Jedes Rechtsmittel, gleich ob Berufung oder Revision, führt dazu, dass das Urteil keine Rechtskraft erlangt - natürlich nur, wenn zeitlich und formal rechtzeitig eingelegt. Rechtskraft erhält dann ein neues Urteil oder das gefallene Urteil, wenn die Revision endgültig (= rechtskräftig) verworfen wurde.