Rechtsmittel gegen Beschluss des Amtsgerichts

2 Antworten

Nicht gegen alle Beschlüsse kann vorgegangen werden, manche Entscheidungen bei einstweiliger Anordnung sind nicht anfechtbar. Bei Sorgerecht sind Rechtsmittel möglich. Falls eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat: befristete Beschwerde innerhalb von zwei Wochen. Falls keine Verhandlung stattgefunden hat muss zunächst die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu beantragen. Gute Infos gibts übrigens auf www.die-scheidung-online.de, nicht nur wegen Scheidung sondern zu allen familienrechtlichen Fragen.

Ein Rechtsmittelbehelf hat in jedem Beschluss normalerweise dabei zu sein, damit Dir die Möglichkeit gegeben ist, zur nächsthöheren Instanz zu wechseln.

Instanzen: Amtsgericht, Landgericht, Bundesgerichtshof, europäischer Gerichtshof - in der Reihenfolge

Auf jeden Fall hast Du ein Widerspruchsrecht! Aber bitte nur mit Anwalt für Familienrecht.