Abflussrohr beschädigt - wer zahlt?

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da das abflußrohr mit zur gemieten wohnung gehört, hat der vermieter die kosten für ersatzteile und instandsetzung zu zahlen - der vermieter erteilt dafür einen auftrag an eine fachfirma - sollte keine reaktion vom vermieter erfolgen kan der mieter selber einen auftrag in die gänge bringen - achtung nur im notfall kann der mieter einen auftrag erteilen und dem vermieter zur rechnungsbegleichung zustellen - am besten direkt zum vermieter senden lassen - aber bitte dem vermieter davon vorher in kenntnis setzen !!

 

Auseinandernehmen ist kein normaler Gebrauch, wenn man das so sieht ist der Vermieter fein raus.

Am besten den vermieter auf den Schaden hinweisen und erklären was Sache ist. Im Schlimmsten Fall muss dann die eigene Privathaftpflicht herhalten. Immer noch besser als ein rechtsstreit und "böses Blut".