Abfluss selber gereinigt aber Rohr vermodert. Vermieter will Abfluss nun nicht reparieren.

14 Antworten

Was heißt hier Abflussrohr? Wenn es nur der Sifon war, dann hol dir im Baumarkt einen neuen und schraub den wieder dran. Wenn tatsächlich das Abflussrohr zerbröselt ist, lass dir von einem Handwerker einen Kostenvoranschlag machen und vordere den Vermieter auf das reparieren zu lassen. Auch wenn er vor der Reinigungsaktion informiert werden wollte, das Rohr war eindeutig schon defekt und muss er erneuern lassen.

Na es ist das verchromte gebogene Rohr, dass am Waschbecken sitzt und in die Wand geht.

Ist es denn ein Unterschied ob es der Sifon oder das Abflussrohr ist?

Wenn ja, was macht den Unterschied bzgl. Verantwortlichkeit von Mieter oder Vermieter aus?

Abflussrohr kaputt? Egal, ob durch Dich verursacht oder nicht? Um größere Sauereien in der Wohnung zu vermeiden und wenn der Vermieter nichts macht, lass doch einen Handwerker kommen, der das repariert. Wird nicht die Welt kosten.

Hinterher kannst Du immer noch versuchen, mit dem Vermieter eine Regelung zu finden. Dazu Altteile aufbewahren.

Abflussrohr noch nicht undicht? Dann Schadensanzeige an den Vermieter. Ggf. auch der Haftpflichtversicherung vorsorglich melden.

Rechtsanwalt wäre zunächst einmal ziemlich überzogen.

Habe mich scheinbar falsch ausgedrückt, sorry. Es ist der Siphon am Waschbecken. Macht das einen Unterschied ggü. dem Abflussrohr?

Vor allem jetzt nichts entsorgen - und Fotos machen eher zuviele als zu wenig.

Rechtsanwalt einschalten

Wird das nicht sehr wahrscheinlich teurer als den Abfluss reparieren zu lassen?

Statt den Vermieter zu belästigen dachte ich, ich reinige es selber. Dabei bröselte mir das Abflussrohr regelrecht in Form von Rost entgegen. Daraufhin habe ich nun doch den Vermieter informiert und aufgefordert umgehend einen Handwerker vorbeizuschicken. Nun sagt der Vermieter ich hätte ihn vorher informieren müssen und dass ich den Schaden verursacht hätte und diesen nun selber regeln soll.

Der Vermieter hat Recht, Sie hätten ihn informieren müssen:

Laut BGB sind Sie zur Mängelanzeige sogar verpflichtet:

§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

  1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
  2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
  3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

Der Vermieter hat Ihnen nicht erlaubt selber Hand anzulegen, da Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie wohl zahlen.

Also wenn der Abfluss verstopft ist,versucht man es doch erstmal selber! Und nun kommen wieder etliche Paragraphen.

@Linojoel

Also wenn der Abfluss verstopft ist,versucht man es doch erstmal selber! Und nun kommen wieder etliche Paragraphen.

Eben nicht jeder versucht es selber. Es wird niemand gezwungen und hier wird dann wohl das Verursacherprinzip greifen.

Dass das ärgerlich ist, kann ich verstehen.

Das hier ist meine Einschätzung zu der Sache, Sie können gerne einen Mieterbund oder Anwalt fragen, z.B. bei frag-einen-anwalt.de

@johnnymcmuff

Nachdem Verursacherprinzip ist doch der Rost im U-Rohr die "Ursache" und damit der Vermieter durch die mangelhafte Instandhaltung der "Verursacher". Sonst hätte sich keine Verstopfung gebildet und alles wäre gut.