Arbeitsamt macht Stress wie soll ich reagieren?

Das rückblatt - (Schule, Recht, Arbeit)

6 Antworten

zu der Rechtsfolgenbelehrung:

das ist, soweit ich es entziffern kann, die normale & gängige Rechtsfolgebelehrung, die täglich 1000fach an Leistungsempfänger rausgeht. Die ist rechtlich wasserfest & keine Bedrohung, sondern lediglich eine sachliche Erklärung & Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen, die eintreten können.

zum Thema Zeitarbeit / Zumutbarkeit:

man kann darüber denken, was man will, aber unterm Strich handelt es sich dabei um eine zumutbare sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn das ohne wichtigen Grund abgelehnt wird, wird es eine Sperrzeit geben.

zum Thema Schichtarbeit:

wenn Du Alg1 beziehst, ist Deine vorrangige Aufgabe die Arbeitssuche & die Beendigung Deines Leistungsbezuges. Und außerdem hast Du einen Beruf erlernt, der nunmal hauptsächlich in Schichtarbeit stattfindet.  Wenn es keine Alternativen ohne Schicht gibt, müsste die neue Arbeit theoretisch einem Besuch der Abendschule vorgehen.


Mein Fazit: auch wenn Du das vielleicht nicht hören magst & oft genug macht auch der Ton die Musik, aber alles in allem handelt Dein Sachbearbeiter rechtlich korrekt, denn so sind leider die geltenden Gesetze & Vorschriften.

einstein1989 
Fragesteller
 25.07.2015, 20:49

Ich habe versucht mit so wenig wie möglich mit Vorurteilen dieses Büro zu betreten ich war höflich und zuvorkommend aber wenn man mir erzählen will das arbeit vor Bildung geht werde ich etwas Stur

DerHans  26.07.2015, 12:45
@einstein1989

Bildung muss man sich aber auch leisten können. Du hast einen Beruf. Wenn du darin vermittelbar bist, kannst du deine Weiterbildung in Abendkursen absolvieren. dafür gibt es den zweiten Bildungsweg.

Wenn du Leistungen beziehen willst, musst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Allerdings in den ersten 6 Monaten müssen die Vermittlungsbemühungen sich auf deinen Beruf konzentrieren.

Grundsätzlich musst du jede Möglichkeit wahrnehmen um deine Arbeitslosigkeit zu beenden (die hast auf dem Antrag auf Arbeitslosengeld unterschrieben). Es gibt keine Regelung wonach du nur in deinen gelerneten oder zuletzt ausgeübten Beruf vermittelt werden darfst. Solange die Tätigekeit den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ihm Rahmen der Zumutbarkeit liegt musst du diese annehemen oder dich bewerben. Tust du dies nicht kann eine Sperrzeit erfolgen. Wenn du Vermittlungsvorschäge bekommst mit denen du nicht einverstanden bist nimm Kontakt  mit deinem Vermittler auf. Nur wer sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt bekommt auch Leistungen.

(Die Zumutbarkeit ist im Merkblatt1 nachzulesen)

Wer Alg1 bezieht hat auch Pflichten .... man muss vermittelbar sein, das heißt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jederzeit bereit sein eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen ... zumutbar ist grundsätzlich auch Schichtarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung

auf den Vermittlungsvorschlägen sind in der Regel immer die Folgen der Nichtmitwirkung aufgedruckt (als zusätzliche Gedächtnisstütze) das ist keine Bedrohung, sondern eine zusätzliche Rechtsbelhrung ...

notfalls musst du auch die Abendschule sausen lassen .. Beendigung des Leistungsbezugs geht vor ...

oder du wirst selbst aktiv und suchst einen Arbeitsplatz der Deinen Vorstellungen entspricht .. schon bist Du Leute vom Amt los ...

geh zur gewerkschaft u.lass dich beraten,dort kannst du auch rückwirkend beitreten u.hast rechtsschutz.der mon. beitrag lohnt sich. 

einstein1989 
Fragesteller
 25.07.2015, 17:53

Bin ich schon. Die eigentliche Frage ist ob ich mich bei so einer rechtsfolgenbelehrung bedroht fühlen muss ?