Abbuchung vom Konto lässt sich nicht zurück buchen - was tun?

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Es gibt "Einzugsermächtigungen" die man jederzeit widerrufen und die Lastschriften zurückbuchen kann, aber es gibt auch sog. "Abbuchungsaufträge", welche nicht rückbuchbar sind ! Da war jemand so schlau und hat Dich einen Abbuchungsauftrag unterschreiben lassen, weil er wusste, dass Du hier -zumindest bei der Bank- nichts mehr gegen die Zahlungen unternehmen kannst. Allerdings muss in dem Fall der Bank eine Kopie vorliegen. Tut sie das nicht, kann die Bank das Geld zurückholen, aber nur dann. Sonst musst Du Dich mit dem Abbucher selbst auseinandersetzen und Dein Geld dort zurückfordern.

Kann ich nur absolut bestätigen. Reine Lastschriften kann man sogar noch sehr lange (ich meine, ein paar Monate) zurückgehen lassen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass deine Bank eine Kopie der Abbuchung hat. Geh schnell hin und frage. Dann kannst du das Geld zurückbuchen lassen. (Wenn der Abbuchungsauftrag nicht vorliegt). Einen anderen Weg gibts hier wirklich nicht. Sollte der Banker dir hier etwas Anderes erzählen, dann besteh auf den Nächsten. Oft wissen die das nämlich selbst nicht. Vagabundo hat das korrekt dargelegt. Oft zieht die Bank für solche "Abbuchungsaufträge" auch jedes Jahr einmal Gebühren ein. Die musst du meist gesondert stornieren, wenn es diesen Auftrag nicht mehr geben sollte.

@bibumeier

Tja, aus Erfahrung und Schaden wird man (selbst) klug... Auch ich bin schonmal in diese Falle getappt und weiss seither Bescheid... ;-)

Geh zu deiner Hausbank und kläre dieses Situation in einem persönlichen Gespräch!

Hast du vielleicht irgendwo mit deiner EC-Karte gezahlt?

Diese Buchungen kann man nicht zurückholen lassen, da es sich hierbei auch um einen Abbuchungsauftrag handelt.

Schau dir die Buchung nochmal genau an, vielleicht kannst du dich ja doch an etwas erinnern.

Setz Dichmit Deiner Bank in Verbindung und lass das klären.

Ich habe online-banking. Da wurde mir auch mal was abgebucht, wozu ich keine Zustimmung gegeben hatte. Ich habe mich online mit meiner Bank in Verbindung gesetzt. Da gibt es ein Formular, worauf man begründen kann, warum man das zurückgebucht haben will. Ich habe mein Geld wieder bekommen und seitdem nichts wieder davon gehört. Das ist schon mehr als drei Monate her. Und ich hoffe, dass es dabei bleibt.

wenn da ein Rechtsanwalt hinter steht oder ein Gläubiger...dann geht das auch nicht mehr und die Kohle ist weg.Das musst du wissen. Bei der Bank nachfragen.

Nein, das ist nicht so ! Auch ein Gläubiger und seine Vertreter können nicht einfach nach Lust und Laune von einem Konto abbuchen, denn das wäre in der Form auch dann strafbar ! Dazu braucht es eine ordentliche, vom Gerichtsvollzieher angeordnete Kontopfändung !