Ab wie viel Verdienst wird kein ALG 2 mehr bezahlt?

8 Antworten

Gehen wir von 560 EUR Bedarf (B) aus.
Dann ist die Frage: wie hoch muss das Einkommen (E)sein, damit dieser Bedarf gedeckt ist?
Zur Beantwortung diesere Frage muss man auf das Brutto- UND das Netto-Einkommen abstellen, da sich die FB nach dem Brutto errechnen.
830 Netto bei 1200 Brutto bedeutet ein anrechnungsfähiges Einkommen (aE) von 550 EUR; aE < B (Leistungsanspruch) 830 n / 900 b => 580 aE; aE > B (kein Leistungsanspruch)
700 n / 900 b => 450 aE; aE < B (Leistungsanspruch)
Ich hoffe, das mach die Anrechnungsproblematik klar; das heißt neben den bedarfsbestimmenden Faktoren müssen noch die einkommensbestimmenden Faktoren berücksichtigt werden, will man deine Frage beantworten.
Zudem bedeutet Leistungsanspruch nicht, dass es unbedingt H4 werden muss, denn Wohngeld ist z.B. eine vorrangige Leistung (und Wohngeld wird regional unterschiedlich bemessen); d.h. Leistungsanspruch bedeutet zunächst: irgendein Leistungsanspruch.

...

ohhh, hört sich komliziert an....

Erst mal vielen Dank für eure antworten...

...aber kann mir Jemand jetzt sagen ob ich bei 588 Euro ALG2 (inklusive Miete) und dann mit einem netto Einkommen von 600 Euro herausfalle oder nicht unbedingt?

Welche "Rechnung" wäre richtig?

RECHNUNG A 600 Euro (netto) -100 Euro (Freibetrag) =500 Euro -100 Euro (20% Freibetrag) =400 Euro werden angerechnet

588 Euro (ALG2, inkl. Miete) -400 Euro (anrechenbares Einkommen) =188 "Minus" d.h. weiterhin auf ALG2 angewiesen

"Gesamteinkommen"

588 ALG2 und 188 Euro Freibetrag = 776 Euro ???


RECHNUNG B

600 Euro (netto) -588 (ALG 2) =12 Euro "zuviel verdient" = kein ALG2 Anspruch mehr


Leure, wäre nett wenn Ihr es euch nochmal ansehen könntet!

Danke im Voraus!!!

VirtualSelf  14.11.2010, 00:09

Das anrechnungsfähige Einkommen ergibt sich aus Netto UND Brutto !!!!!!
Rechnung A ist richtiger als Rechnung B (B ist vollkommen falsch): Das anrechnungsfähige Einkommen liegt realiter noch unter 400 EUR und damit der ungedeckte Bedarf über 188 EUR.
Du erhältst: 600 EUR vom AG + ungedeckten Bedarf (in deiner nicht ganz korrekten Rechnung 188 EUR) von der ARGE.

Alina559900 
Fragesteller
 14.11.2010, 15:53
@VirtualSelf

an VirtuelSelf

Danke für Ihre Antwort!

Also, würde folgende Rechnung stimmen?

800 Euro (brutto Verdienst) -100 Euro (Freibetrag) =700 Euro davon 20% Abzug = 140 Euro (Freibetrag)

100 Euro + 140 Euro = 240 Euro Freibetrag

600 Euro (netto Verdienst) -240 Euro (Freibetrag) =360 Euro wird angrechnet

bei einem ALG2 von 588 Euro wäre man dann weiter hilfebedürftig, da nur 360 Euro angerechnet würden?

Ich hoffe es stimmt jetzt???

Na dann rechnen wir mal durch :) Also ihr habt einen Anspruch auf 588 Euro ALG II. Bei 600 € Netto minus 100 € sind es 500 € davon die 80 % sind 400 € anzurechnendes Einkommen. 588 € minus 400 € sind 188 € die euch dann noch zustehen würden. Wenn noch weitere Kosten wie Fahrkosten dazu aufkommen wird es noch etwas mehr.

Angenommen der Bedarf eurer Gemeinschaft liegt bei 1.000 EUR, ihr verdient aber zusammen genau diese 1.000 EUR (nach Abzug aller Freibeträge usw.). Dann steht euch kein ALG II zu. Ihr bekommt dann vom Jobcenter kein Geld.

an VirtuelSelf

Danke für Ihre Antwort!

Also, würde folgende Rechnung stimmen?

800 Euro (brutto Verdienst) -100 Euro (Freibetrag) =700 Euro davon 20% Abzug = 140 Euro (Freibetrag)

100 Euro + 140 Euro = 240 Euro Freibetrag

600 Euro (netto Verdienst) -240 Euro (Freibetrag) =360 Euro wird angrechnet

bei einem ALG2 von 588 Euro wäre man dann weiter hilfebedürftig, da nur 360 Euro angerechnet würden?

Ich hoffe es stimmt jetzt???

VirtualSelf  16.11.2010, 09:51

Jup