Meine Eltern sind Hartz 4-Empfänger, bis wie viel Euro darf ich, als 17 Jähriger arbeiten? Aushilfe!

3 Antworten

Du darfst soviel verdienen, wie du möchtest. Nicht nur deine Eltern, sondern auch du beziehst ALG2 und zu dritt bildet ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft (siehe ALG2-Bescheid: 3 Personen). Wenn du daher bei einem Aushilfsjob (Minijob) genau 400 Euro verdienst, darfst du höchstens 160 Euro beibehalten. Du darfst immer einen Freibetrag von 100 Euro beibehalten und 20 % vom Rest (z.B. 300 Euro) vgl. dazu http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Freibetraege/Freibetraege-Nav.html Aufgrund des Minijobs (400-Euro-Basis) entfällt die Versicherungspauschale von 30 Euro, z.B. bei Kindergeld. Daher reduziert sich die Summe von 160 Euro auf 130 Euro.

xKiinqx 
Fragesteller
 16.03.2012, 10:30

Und was passiert wenn ich mehr als 400 verdiene? Ich arbeite halt i.wo, wo ich viel Geld verdiene... Wie muss ich das denn machen? Muss ich zum Sozialamt gehen und sagen:" Ich hab ne Aushilfsstelle angenommen und arbeite 400-500€... Was machen die denn dann..? Ich meine 160 €.. ist ja wirklich nicht viel für mich.

abcStefanie  16.03.2012, 18:12
@xKiinqx

Zu deiner esten Frage lese dir daher bitte den Link durch. Für dich gelten im ALG-Bezug (in der Bedarfsgemeinschaft) die gleichen Freibeträge, wie für alle anderen ALG2-Bezieher auch: "monatlich 100 Euro + 20% vom Rest bis 1000 Euro + 10% vom Rest bis 1200 Euro". Wenn du über 400 Euro verdienst dann kannst du sogar, wenn das Einkommen zu hoch ist komplett aus der BG rausfallen. Vergiss nicht: Bei einer Beschäftigung von über 400 Euro (z.B. 500 brutto) zahlst du Sozialabgaben. Dann verdienst du im Durchschnitt 426,68 Euro netto, vgl. http://www.nettolohn.de/ . Du musst jede Arbeitsaufnahme dem Jobcenter (nicht Sozialamt) mitteilen. Es erfolgt immer ein Datenaustausch zwischen den Behörden.

Hallo also wie gesagt... bis wie viel Euro darf ich als 17 Jähriger arbeiten (Aushilfsjob), wenn meine Eltern ALG 2 verdienen?

Es gibt in Deutschland keine Verdienstobergrenzen.

Man beachte, das sie falls sie mehr als 100€ verdienen dies auf DEINE Leistungen angerechnet werden kann. Für Ferienjobs gibt es Sonderregeln. Sollte DEIN Bedarf gedeckt sein dann fällt du aus der Bedarfsgemeinschaft. Wenn du also z.B. 1000€ pro Monat verdienst, dann erhalten deine Eltern für DICH kein Harz 4 mehr. Sie werden dann so berechnet als wärst du nicht da. Allerdings muß du deinen Mitanteil zahlen.

Etwas fraglicher ist es beim Kindergeld. Hier gibt es nach der Änderung zum 1.1.2008 wohl noch keine Entscheidung des BSG. Das heißt es ist noch nicht klar, ob das hälftige Kindergeld, das nach BGB zu deiner Bedarfsdeckung zu verwenden ist auf das Harz 4 der Eltern angerechnet werden darf.

Die normalen Freibeträge bzw. laut SGB II "§ 11b Absetzbeträge" für Erwerbseinkommen kennst du ja mittlerweile - zur Hälfte. Die betragen aber nicht nur 100,- pauschal, sondern auch 20 % für den Rest (bzw. 10 % für das Brutto über 1.000,- bis zu 1.200,-, mit Kind im Haushalt bis zu 1.500,-, so dass man

zusätzlich zu seinem ALG II

noch bis zu 330,- dazu verdienen kann. Was heißt das für einen 17jährigen zu Hause?

Statt weniger als 300 ALG II hat der dann über 600,- zur Hand, dabei ist die Miete schon bezahlt und die Heizung. Wieviele Whisky-Cola in der Disco macht das aus?

Wenn man aber in den Schulferien jobbt, können sogar bis zu 1,200,- frei dazu verdient werden zum ALG II. Siehe die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit: http://tinyurl.com/7l6y23a Wieviel macht das dann in Whisky-Cola in der Disco?

Zum Umfallen viel. Und wenn das Kind mit 17 soviel verdient, dass es selbst kein ALG II mehr benötigt, dann kann es all sein Einkommen behalten:

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören [...] 4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Das könnte schon bei 500,- eigenem Einkommen möglich sein, je nach Warm-Mietanteil und nach Kindergeld. Ab jenem ungewissen kritischen Moment ist das Kind alleine auf sich gestellt, mit seinem Einkommen. Es muss höchstens noch einen Teil seines Kindergelds seinen mitwohnenden Elternteilen abtreten, je nach eigenem Einkommen.

Die Berechnung dazu liefer ich gerne nach, aber so Pi mal Daumen ist man mit 17 so ab ca. 600 netto raus aus der Bedarfsgemeinschaft mit seinen mitwohnenden Elternteilen und Geschwistern und darf demnach sein ganzes Einkommen selber verbraten.

Eine kleine Ausnahme gibt es noch: "(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." § 9 SGB II. Aber da gibt es strenge Bedingungen und hohe Freibeträge.

Gruß aus Berlin, Gerd