Hartz 4, wenn Partner 1800€ netto verdient?

2 Antworten

Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft aufgrund des gemeinsamen Haushaltes, kann eheähnliche Lebenspartnerschaft sein, also nichts. Zwei getrennte Haushalte - keine Ehe, dann H4 für Dich.

Wenn jeder ein eigenes Konto hat und die Finanziellen Angelegenheiten getrennt werden ( Also Du nicht auf sein Konto und umgedreht zugreifen kann ) und Du einen Antrag bei der ARGE- auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt stellst,müsstest Du noch etwas bekommen ! Das heißt,im Antrag musst Du das Datum des Einzugs und Nachweise über das Einkommen von Dir und Deinem Freund angeben . Ab dem Tag des Einzuges,hast Du 1 Jahr wo das Einkommen Deines Freundes nicht auf Deinen Anspruch angerechnet wird . Das heißt, Dein Freund muss für Dich im 1 Jahr mit seinem Einkommen nicht für Deinen Unterhalt aufkommen . Im Antrag sind auch die Miethöhe anzugeben,mit Nachweisen sowie Aktuelle Kontoauszüge,von Dir und Deinem Freund . ( Wenn Sparbuch vorhanden,auch Nachweis ) , Du müsstest im Ersten Jahr die halbe Warmmiete vom Amt bekommen . Dazu kommt bei Deinem Einkommen von ca. 500 Euro Brutto ein Freibetrag von 180 Euro den Du von Deinem Nettoeinkommen abziehen musst . Bleiben nach dem Abzug des Freibetrags von 180 Euro, weniger als 374 Euro über , bekommst Du zusätzlich die Differenz bis zu 374 Euro vom Amt gezahlt . ( Ist aber nur im 1 Jahr so ) , Danach werdet Ihr gemeinsam Veranlagt,das bedeutet, wenn nach Abzug der Freibeträge und der Warmmiete für Euch noch mehr über bleibt als der Regelsatz für ALG2 - vorsieht, bekommst Du keine Unterstützung mehr ! Für die Freibeträge gibt es im Internet einen Rechner ( Gib einfach ein, Freibeträge für ALG 2 )