Ab wieviel Minuten spricht man von freiheitsberaubung?
Die lehrer lassen uns nach dem klingeln noch manchmal was machen
14 Antworten
Mit dem Klingeln bist du berechtigt zu gehen und dir notfalls - wenn der Lehrer bspw. den Ausgang blockieren will - unter Gewaltanwendung Ausgang zu verschaffen.
Was ich glaube ist irrelevant.
stell dich nicht so an , das ist der ihr gutes Recht. Nicht der Gong beendet die Stunde sondern der Lehrer.
Sicherlich kann man über Sinn und Zweck vor Gericht zu ziehen weil man nach dem Gong nicht sofort gehen durfte/konnte/wollte sprechen, aber vor Gericht wirst du mit so einer Stammtischparole kaum Eindruck machen...
Wenn wir bei manchen Lehrern damals (1980ern) direkt nach dem Gong aufgesprungen wären, die hätten uns den Marsch geblasen das die Heide wackelt. bei unserem Mathelehrer hätte man auch sagen können "Aufstehen und Hände an die Hosennaht" Der war noch vom alten Schrot und Korn.
Und heute darf man Kinder eben nicht mehr misshandeln. Was interessiert uns hier ihr bornierter Mathelehrer...
Der hat uns nicht misshandelt mein kleiner, der hat uns nur etwas mit Worten fertig gemacht, wäre für die heutige Generation auch nicht schlecht gewesen bei meinem alten Mathepauker unterricht zu haben. dann hättet ihr wenigstens noch Respekt. das Wort habt ihr ja aus eurem Wortschatz gestrichen.
Ja der Mathelehrer war ja wohl erfolgreich, den Deutschlehrer hätte man hingegen gleich feuern sollen.
@demese Inwiefern hätte man unsere Deutschlehrerin feuern sollen???.
So lange Du die Möglichkeit hast, den Raum zu verlassen, ist es keine Freiheitsberaubung. Egal, wie viele Minuten der Lehrer den Unterricht fortsetzt. Freiheitsberaubung ist es erst, wenn er Dich daran hindert, den Raum zu verlassen. Beispielsweise in dem er die Tür abschließt oder Dich festhält.
Gruß Matti
Ja danke ost hilfreich
Ich muss hier wieder einmal eine komplett andere Meinung vertreten, daher gleich der Beleg:
https://www.jurion.de/Urteile/OVG-Schleswig-Holstein/1992-11-05/3-L-36_92
Kurzform: Lehrer sperrt Schüler für 15 Minuten ein zwecks Säuberung des Klassenzimmers -> KEINE Freiheitsberaubung, sondern erlaubte pädagogische Maßnahme!
Sag es deinen Eltern, sie können es mit den Elternsprechern besprechen und diese wiederum mit der Schulleitung. Wenn durch das Verhalten der Schüler der Unterricht verzögert wird, dann darf der Lehrer die Zeit nachholen. Liegen dafür aber keine Gründe vor, dann ist das eine reine Willkür-Maßnahme von seiten der Lehrer und muss unterbunden werden. Soll heißen: Die Lehrer dürfen euch nicht einfach so aus Spaß länger dabehalten!
Und jetzt beweis mal einer, dass die Klasse nicht schuld daran war...
Was glaubst du wohl, warum der Lehrer länger macht und nicht die Zeit zum Kaffeetrinken nutzt. Wer hat letztendlich etwas davon? Es ist doch nicht wie in einem Betrieb, wo durch längere Arbeitszeit mehr produziert wird und der Chef den daraus resultiernden Gewinn einsteckt!