Ist Schule Freiheitsberaubung, wenn Schulgelände darf nicht verlassen werden darf?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat nichts mit Freiheitsberaubung zu tun, sondern mit dem gesetzlichen Versicherungsschutz.

Zudem solltest Du das Grundgesetz lesen - und nicht das interpretieren, was Du glaubst zu wissen:

Art 11

  1. Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
  2. Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Freizügigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, Du darfst Deinen Wohnort frei wählen.

das heißt wenn ein sagen wir 15 jähriger schüler das schulgelände verlässt (in den PAUSEN!) dann besteht die gefahr der verwahrlosung, oder eine gefahr für die demokratie?

ja das mit der versicherung doll, wirklich...... aber dafür gibt es keine rechtsgrundlage..... ich sehe zumindest nichts in dem von dir gepostetem.....

@Samsen1991

Ich habe Dich lediglich darauf hingewiesen, was tatsächlich im Grundgesetz steht. Und dort steht absolut nichts, was Deine These stützen würde. Also ist es kein Grundrecht eines Schülers, den Schulhof während der Pause zu verlassen. Und da ein Grundrecht auf Verlassen des Schulhofes nicht existiert, kannst Du es auch nicht einfordern.

@Zyogen

Stern auch für die Kommentare bei anderen Antworten! Zu der Frage

@Samsen1991

Danke für den Stern - Deine Frage war recht provokant und ich freue mich, daß Du meine nicht immer im freundlichsten Ton formulierten Antworten und Kommentare letztendlich doch zu den hilfreichsten Beiträgen gezählt hast. DH!

Das ist keine Freiheitsberaubung, wenn das Schulgelände nicht verlassen werden darf. Hier geht es um den Versicherungsschutz. Angenommen ausserhalb des Schulgeländes befindet sich ein mobiler Bäckerladen und die Kinder kaufen dort Brötchen oder sonstwas ein. Da verlassen die das Schulgelände. Passiert etwas auf dem Weg zu diesem Bäckerladen, macht sich die aufsichtsführende Lehrkraft schuldig. Sie ist ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und das kann nachhaltige Konsequenzen für die Lehrkraft haben. Regressansprüche der Eltern ect. Bei volljährigen Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt diese Vorschrift nicht. Die sind selber dafür verantwortlich was sie machen.

Das ist erstens staatlich angeordnete Freiheitsberaubung und somit legal: und zweitens haben die Lehrer eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht!

ich sperre mein kind ein bis es 18 ist, weil ich die fürsorgepflicht habe...... es könnte sich ja erkälten oder wie?

letztlich kann man sich nicht entfalten ohne raum um seine grenzen auszuprobieren.....

ja stimmt staatlich angeordnet, aber auch staatliche anordnungen KÖNNEN gegen das grundgesetz sein, deshalb gibt es ja so viele sicherheitsinstanzen die das überprüfen sollen....

ich meine es wird doch sicher prüfungen vor dem bundesverfassungsgesetz gegeben haben oder? gibts da berichte drüber? :O

@Samsen1991

Die Pflicht, sich auch in Unterrichtspausen auf dem Schulgelände aufzuhalten, ist keine Freiheitsberaubung. Zudem hindert es Dich keineswegs an der Entfaltung Deiner Persönlichkeit. Diese kannst Du entfalten (und Deine Grenzen ausweiten), wenn Du nach der Schule wieder die elterliche Wohnung erreicht hast und diese wieder die Verantwortung für Dich übernehmen.

Außerdem ist es vollkommen rechtens, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung den jungen Menschen Grenzen zu setzen.

@Zyogen

ja, in einigen fällen würde ich dir da zustimmen..... aber wenn jmd der ständig gute noten hat, sich vorbildlich verhält .....

dann kann mir niemand erzählen da bestände eine gefahr der verwahrlosung oO (wobei das meiner meinung nach nichts mit noten zu tun hat......)

@Samsen1991

Es gibt durchaus auch andere Gründe, Heranwachsenden gewisse Grenzen zu setzen. Es dauert eben eine gewisse Zeit, bis man lernt, daß die eigene Freiheit dort zu Ende ist, wo sie die Freiheit eines anderen tangiert. Ethische Verhaltensnormen sind auch Grenzen, welche respektiert werden sollten - es ist tatsächlich so, daß in einer Demokratie eben nicht jeder machen kann, was er will. Das wäre zunächst eine Anarchie, nach kurzer Zeit jedoch eine Diktatur der Stärkeren über die Schwächeren.

@Zyogen

das klingt ja nach dem nächsten entzeit thriller........

ich gebe mich geschlagen, auch wenn mir nicht klar ist inwieweit man die freiheit anderer tangiert wenn man das schulgelände als schüler verlässt^^

@Samsen1991

Du wirfst inzwischen Alles durcheinander, vom Grundgesetz bis zur Apokaypse ;-)

Du darfst das Schulgelände nicht verlassen, weil die Bedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung das nicht zulassen. Fertig!

Zudem gibt es jede Menge weiterer Normen, Gesetze und Vorschriften, welchem Deinem "Freiheitsdrang" gewisse Grenzen setzen. Auch fertig!

Nichts davon ist Freiheitsberaubung. Ende!

@Zyogen

ich finde nach wie vor das es freiheitsberaubung ist, mich i-wo gg meinen willen festzuhalten, selbst wenn ich erst 15 bin..........

bin ich zwar nicht mehr und da können meine lehrer echt dankbar für sein, heute würde ich die alle verklagen :D

alles ist heute versichert.... aber wenn mal was passiert prüft die versicherung erstmal 5 jahre ob sie zahlt....... im zweifel tut sies eh nicht weil man seinen ranzen nicht geschlossen hat, oder ein schnürsenkel offen war, na herzlichen dank^^

@Samsen1991

LOL! Da gebe ich Dir allerdings Recht - es ist nicht einfach, von einer Versicherung eine Leistung zu bekommen. Aber das wäre jetzt wieder ein ganz anderes Thema.

@Samsen1991

Ob das jemals vom Bundesverfassungsgericht überprüft wurde, weiss ich nicht.

Aus meiner Sicht gibt es hierfür auch keinen Grund.

Es geht in erster Linie um die Sicherheit und den Versicherungsschutz. Diese Faktoren auszuhebeln, dafür setzt sich kein Gericht ein.

Der Schutz erlischt dann, wenn sich der Betreffende den Vorschriften entzieht. Dann kann er im Schadensfall auch nicht auf Hilfe hoffen.

Damit wäre die Frage geklärt.

Deine "Denkphase" in allen Ehren,aber meine Denkphase sagt mir,das es rein Versicherungstechnische hintergründe sind.

Das hat doch nichts mir Freiheitsberaubung zu tun, sondern mit dem Versicherungsschutz. Wenn dir auf dem Schulgelände was passiert, bist du versichert. Wenn dir etwas außerhalb des Schulgeländes zustößt, musst du selbst bezahlen. Ganz einfach. ;)

das würde heißen ich müsste mein erbe für sowas wie ärzte verschwenden, oO ne danke ich verzichte xDD