Ab wieviel Jahren kann ein ''Kind'' rausgeschmissen werden?

7 Antworten

Also mit 18 ist sie erwachsen und steht nicht mehr unter der Tante. Nun ist es doch aber so, wie ist jetzt das offizielle Verhältniss? ISt sie ihr vom Jugendamt bestellter Vormund. Da kann es auch ein Fürsorgepflicht geben, die über das 18 Lebensjahr hinaugseht.

UNd wenn die Tante "gestört" ist, dann frag ich mich, warum sie die Verantwortung für ein Kind übernehmen kann.

Was ich absolut nicht verstehe ist, wie viel Tumbheit in den Köpfen zu diesem Themenbereich vorhanden ist. Von Unwissenheit kann kaum die Schreibe sein. Denn belesen kann sich wirklich jeder Mensch mit Netzanschluss. Kinder, die einzige Ressource unseres Staates, sind diese Mühe aber offensichtlich nicht wert. Sind ja keine toten Gegenstände.

Das musste jetzt sein.

Fürsorge- und erziehungsberechtigt sind Heranwachsende bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder aber spätestens mit Beginn des 26. Lebensjahres.

Wir werden mit 18 Jahren volljährig. Das bedeutet lediglich, uns werden einige andere Rechte und Pflichte zugestanden. Aber auch nur vorausgesetzt in manchen Fällen wir sind bis dahin aus ausreichend ausgewachsen.Denn tatsächlich komplett ausgewachsen sind wir frühestens mit 23 Jahren. Diese Tatsache wird selbstverständlich von geltendem Recht berücksichtigt.

Gut. So weit mal zu den Fakten ganz einfach dargestellt.

Deine Tante kann natürlich den jungen Menschen vor die Tür setzen.

ABER

Sie ist ihr gegenüber dann im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten - betrifft dann auch ihr eigenes Vermögen - unterhaltspflichtig. Und wenn sie den jungen Menschen einfach so auf die Straße setzt und dieser junge Mensch erleidet dadurch nachweisbaren Schaden kann sie auch strafrechtlich verfolgt werden. Diese Tatsache interessiert zwar weder Jugendämter noch Ärzte oder Organe der Öffentlichen Ordnung in der Regel - geht ja nur um unsere einzige Ressource wie schon dargestellt - , Ignoranz ändert sie aber nicht.

Der junge Mensch wendet sich also an das Jugendamt vor Ort und bittet um Unterstützung. Ansonsten gibt es

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Schaue Dir die Seite in Ruhe an und nutze sie, gebe sie weiter.

Wenn Deine Freundin alle Bedingungen zum Bezug der Waisenrente und dem Erhalt des Kindergeldes weiterhin erfüllt, besteht doch keine Veranlassung einen Erwachsenen weiterhin zu erziehen, oder hat Deine Freundin einen Vormund, obwohl sie volljährig ist?

Pflegschaften enden wenn das Kind keines mehr ist... mit 18zehn.

Man kann ein Kind "rausschmeissen", sobald es auf der Welt ist (Babyklappe), wer sollte das denn verhindern. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte die Kinder nicht mehr bei sich haben wollen, dann werfen sie sie raus und dann muss das Jugendamt sich kuemmern. Und mit 18 Jahren gibt es keine Erziehungsberechtigten mehr und wenn sie die Nichte dann nicht mehr dulden moechte, zu Hause, dann ist das ihr gutes Recht. Ist ja sicher ihrer Wohnung. Eine Schutzpflicht bis 25 Jahre gibt es nicht und gab es nie. Wahrscheinlich kennst Du dieses Alter im Bezug auf Hartz IV Antraege. Aber auch hier koennen die Eltern die Kinder rauswerfen und dann ist Hartz IV doch moeglich. Und in diesem Fall ist die Tante ja nicht mal Unterhaltspflichtig.

Die Tante ist daher rechtlich sicher im Recht. Moralisch ist es allerdings nicht sehr nett, wie sie vorgeht. Zumindest sollte sie die Nichte unterstuetzen, auf dem Weg in eine eigene Wohnung. Moeglicherweise bekommt die Tante auch Pflegegeld fuer die Nichte und das laeuft mit 18 Jahren sicher aus.

Deine Freundin sollte sich vielleicht schon jetzt mal nach Hilfe umsehen, vielleicht bei der Jugendhilfe (Jugendamt) oder Kinderschutzbund, ob sie jemanden zur Seite gestellt bekommen kann, der ihr mit Geldern beantragen, Wohnung und Selbstaendigkeit hilft.

Inwiefern ist die Tante "gestört"? Was ist vorgefallen, dass sie dein Freundin rauswerfen will? Sowas geschieht doch nicht grundlos! Ohne die genauen Fakten zu kennen, kann man das Ganze überhaupt nicht beurteilen!