Kann der Freund von der Schwester meiner Freundin, sie aus der Wohnung werfen?
Bei der Fragestellung geht es nicht um meine Freundin (18 Jahre), arbeitssuchend und Epileptikerin.
Die Situation ist wie folgt:"
Sie ist vor einigen Monaten zu Ihrerer Schwester und deren Mann gezogen (haben ein kleines Kind). Bis dato sah es gut aus, da Sie sich auch drum bemüht eine eigene Wohnung + Job zu bekommen. Nur jetzt will der Freund Ihrer Schwester sie rausschmeißen und das so schnell wie möglich. Mittlerweile ist meine Freundin auch längst bei ihrer Schwester als Wohnhaft gemeldet."
Frage ist:" Kann/Darf er sie einfach so rausschmeißen? bzw. Welche Möglichkeiten bleiben ihr?"
(Folgendes ist keine Option)
Meine Finanziellen Kapazitäten und auch der Wohnraum sind leider sehr begrenzt, sonst hätte ich sie bereits aufgenommen.
6 Antworten
Natürlich.
Sie ist dort zwar gemeldet hat aber offenbar keinen Mietvertrag noch bezahlt sie Miete.
Die Schwester und ihr Partner sind nicht verpflichtet, ihr kostenloses Obdach zu geben.
Sowohl die Schwester als auch ihr Partner haben das Hausrecht.
Für den Unterhalt - sofern dieser bei Arbeitslosigkeit noch gegebn ist - sind die Eltern zuständig. Nicht die Schwester.
Weiter suchen mit Job und Wohnung. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, auch moralisch nicht, denn man kann nicht irgendwo sein, wo man nicht mehr erwünscht ist..
Vielleicht stört sie den Familienfrieden und wenn jetzt ein Baby da ist, hat die Familie Stress genug.
Wie sind denn die Rahmenbedingungen? Gibt es einen Mietvertrag? Gibt es überhaupt irgendetwas Schriftliches?
Also es ist nicht so, dass Epilepsiekranke wo sie wollen, so lange wie sie wollen leben dürfen, auch nicht wenn sie arbeitslos sind.
Wenn er Mieter der Wohnung ist dann darf er das jederzeit und sofort solange kein Untermietvertrag besteht.
Ich denke, es geht um nicht um deine Freundin.
Ja, er darf deine Freundin rauswerfen.
Bisher nur einen Mündlichen, da Sie ja Familiär umgezogen ist