Ab wann zählt das Krankheitsjahr im Job?

2 Antworten

Der Arbeitgeber hat ja das Recht auf krankheitsbedingte Kündigung, wenn der AN mehr als 6 Wochen im Jahr krank ist.

Wo hast Du das her?

Es gibt für den AG die Möglichkeit der "personenbezogenen (krankheitsbedingten) Kündigung" bei vielen Kurzkrankheiten.

Hier muss der AN aber mindestens drei Jahre hintereinander jeweils mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sein.

Wenn ein AN mal in einem Jahr drei oder vier Monate krankheitsbedingt fehlt, ist das kein Kündigungsgrund, wenn sich die Krankheitszeiten ansonsten "im Rahmen" halten.

Im Übrigen gilt nicht das Kalenderjahr zur Berechnung, also nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember

es zählt das Kalenderjahr

Hexle2  27.01.2022, 13:01

Nein!

Es zählen die Krankheitstage innerhalb eines 12-Monatszeitraums, egal wann dieser beginnt