Ab wann zählt das Krankheitsjahr im Job?
Moin,
Der Arbeitgeber hat ja das Recht auf krankheitsbedingte Kündigung, wenn der AN mehr als 6 Wochen im Jahr krank ist.
Nun die Frage - ab wann gilt denn das Jahr ?? Ab 01.01. oder ab der letzten Krankheit oder immer am Tag wo der Vertrag unterschrieben wurde?
Mal angenommen man ist 4 Wochen im November krank und 4 Wochen im Januar des Folgejahres mit einer anderen Krankheit. Wären ja mehr als 6 Wochen in einem Jahr aber verteilt auf zwei Jahre wären es ja 2x 4 Wochen.
Wie ist das also ??
2 Antworten
Der Arbeitgeber hat ja das Recht auf krankheitsbedingte Kündigung, wenn der AN mehr als 6 Wochen im Jahr krank ist.
Wo hast Du das her?
Es gibt für den AG die Möglichkeit der "personenbezogenen (krankheitsbedingten) Kündigung" bei vielen Kurzkrankheiten.
Hier muss der AN aber mindestens drei Jahre hintereinander jeweils mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sein.
Wenn ein AN mal in einem Jahr drei oder vier Monate krankheitsbedingt fehlt, ist das kein Kündigungsgrund, wenn sich die Krankheitszeiten ansonsten "im Rahmen" halten.
Im Übrigen gilt nicht das Kalenderjahr zur Berechnung, also nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember
es zählt das Kalenderjahr
Nein!
Es zählen die Krankheitstage innerhalb eines 12-Monatszeitraums, egal wann dieser beginnt