Steuerjahr: Ab wann Einkünfte mit einrechnen?

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Stimmt so leider nicht was dir gesagt wurde. Dein Dezemberlohn wird auch noch dem Jahreslohn 2013 zugerechnet auch wenn er im januar 2014 bezahlt wurde. Du erhälst von deinem AG eine Jahreslohn/Steuer-Abgabenbescheinigung und diese geht IMMER vom 1.1. bis 31.12. Was anderes ist es, wenn du Selbsständig bist und eine Bilanzierung machen musst. Dann werden tatsächlich nur die Einkünfte gezählt die vom 1.1. bis 31.12. eingegangen sind.

So wie das Steuerjahr vom 1.1. bis zum 31.12. geht, so zählen auch nur die Einnahmen in diesem Zeitraum dazu. Es ist also egal, für welchen Zeitraum etwas bezahlt wird, vielmehr kommt es darauf an, wann ein Betrag eingenommen wurde. In deinem Fall zählt das im Januar 2014 eingenommene Gehalt für den Dezember 2013 steuerlich zum Jahr 2014.

Falsch, siehe Paragraph 11 abs. 1 Satz 2 EStG :-)

@Janeisklaaa

Ach so, bei Arbeitnehmern gibt es eine Regelung dass die Einnahme zu dem Kalenderjahr zählt, wenn es kurz nach dessen Ende oder kurz vor dessen Beginn ausbezahlt wurde. Sorry, ich ging davon aus, dass es nicht anders als bei Selbstständigen ist. Hoffentlich hat der AG dann wenigstens nicht getrödelt und das Dezembergehalt auch in der ersten Januarhälfte ausgezahlt ;)

Definitiv 2013, da es sich um regelmäßig wiederkehrende einnahmen handelt und diese noch dem Kalenderjahr 2013 wirtschaftlich zuzzordnen sind, Siehe Paragraph 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Einkommensteuergesetz

Die Einkünfte werden dem Monat zugerechnet, in dem Sie zugeflossen (also ausgezahlt) worden sind.