Seltsame Klausel im Arbeitsvertrag?

10 Antworten

Zuerst einmal der kurze Hinweis, dass es bei Klauseln in Arbeitsverträgen auf jedes einzelne Wort ankommt. Von daher kann ich nicht beurteilen ob dies jetzt eine sinngemäße Wiedergabe oder die tatsächliche Wiedergabe des Wortlautes ist.

Die 1. Klausel betreffend die Arbeitsunfähigkeit ist jedenfalls schon mal unwirksam. Aus meiner Sicht ist die Klausel insgesamt unwirksam und dies dürfte dazu führen, dass es bei der gesetzlichen Regelung verbleibt.

Auch die 2. Klausel ist nicht wirksam. Grundsätzlich macht es Sinn, dass Arbeitgeber sich Schadensersatzansprüche abtreten lassen. Allerdings ist die Formulierung hier zu allgemein und führt dazu, dass sämtliche Schadensersatzansprüche abgetreten werden müssen. Nur als Beispiel: du hättest einen Unfall mit dem Firmenfahrzeug und müsstest jetzt auch deine höchstpersönlichen Schadensersatzansprüche etwa wegen Schmerzensgeld, aufgrund dieser Klausel abtreten. Solche Abtretungsklauseln sind existent, aber nicht in dieser Form.

Beide Klauseln also unwirksam. Die spannende Frage dürfte sicher sein, was sich noch alles in dem Arbeitsvertrag versteckt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die erste Klausel deute ich so, dass du nicht die Krankheit nennen musst, sondern ob diese durch Dritter verursacht wurde.

Natürlich ist die 2. Klausel gültig. Ich formuliere es mal salopp. Irgendein Autofahrer pennt, fährt dich an und du brichst dir das Bein und kannst nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber muss für dich während deiner Krankheit (bis zu 6 Wochen) Lohnfortzahlung bezahlen, kann es sich dies aber vom Autofahrer bzw. seiner Versicherung zurückholen.

Die 3. Klausel möchte ich nicht pauschal als richtig oder falsch bezeichnen, es gibt Arbeitsplätze die besondere Ansprüche haben und so nur bedingt geeignet sind für Kranke, Schwerbehinderte oder Schwangere.

Also nach einem Grund für eine Krankschreibung darf der Arbeitgeber nicht fragen beziehungsweise dann musst du nicht drauf antworten, das geht ihn nichts an.

Den zweiten Punkt finde ich kritisch. So wie ich ihn verstehe, musst du dich drum kümmern, dass eine dritte Person deinem Arbeitgeber einen Schadensersatz leistet, wenn die dritte Person an deiner Arbeitsverhinderung Schuld ist. Also als konstruiertes Ereignis: jemand fährt dich morgens auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto über den Haufen und verhindert somit, dass du arbeiten kannst. Dann musst du denjenigen, der dich überfahren hat, verklagen, um deinem Arbeitgeber irgendwelche Nutzungsausfälle finanziell zu kompensieren. Das würde ich mir nicht zwingend ans Bein binden lassen, ich weiß nicht, ob das tatsächlich so durchsetzungsfähig ist…

Den dritten Punkt darf er nicht fragen, d.h., du darfst lügen, daraus darf dir später kein Nachteil entstehen!

T3Fahrer

Du kannst ja auch aufgrund eines unverschuldeten Unfall arbeitsunfähig werden. In diesem Fall bekommst Du genau so Lohnfortzahlung, wie wenn Du zum Beispiel eine Grippe hättest. In dem Fall des Unfalls kann der AG die Kosten der Lohnfortzahlung vom Unfallverursacher holen, wenn Du diese an den AG abtrittst.

Beides nicht zulässig.

Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit (also die Krankheit) ist deine Sache!

Sonst bräuchten wir für die Ärzte auch keine Schweigepflicht mehr.

Gegen den Schaden der dem Arbeitgeber durch deinen Ausfall entsteht muss er sich selbst abs