Ab wann lohnt es sich, den 450€ Job zu überschreiten?
Ich möchte als Überbrückungsjahr bis meine Ausbildung anfängt, etwas jobben und frage mich, wenn ich einen Minijob (450€) und dazu noch was anderes mache, wie viel müsste ich dann beim anderen Job noch dazu verdienen, damit sich das Überschreiten von 450€ lohnt. Zur Info: ich bin ledig und wohne noch bei meinen Eltern zu Hause. Was für Sozialausgaben müsste ich denn leisten, wenn ich mehr als 450€ verdiene? (und wie hoch wäre die ca.?)
3 Antworten
Du verlierst deinen bisher kostenlosen Familienversich.schutz über die Eltern, da hier Einkommensgrenzen von mtl. 455€ gelten😥!
Alternativ könntest du einen Midijob ausüben:
Midijob im Übergangsbereich (bis 30. Juni 2019 Gleitzone)Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Mit Aufnahme einer Beschäftigung über 450 Euro wirst Du sozialversicherungspflichtig (ca. 20% aber dies stimmt nicht ganz, wenn Du in der sogenannten Gleitzone bist - gib Deine Daten einfach in einen kostenlosen Gehaltsrechner ein). Steuern zahlt Du erst ab ca. 1.000 Euro Bruttolohn. Wenn Du einen 450 Euro Job dazu nimmst, bekommst Du hier eigentlich brutto gleich netto. Dein Arbeitgeber trägt die Abgabenlast, was ca. 31% sind. Ausnahmen gibt es hier auch, ist aber exotisch bzw. schlechter Arbeitgeber...Du musst nur noch dran denken, auf die Rentenversicherungspflicht aus dem Minijob zu verzichten, da Dir sonst etwas Rentenversicherung von den 450 Euro abgezweigt werden, ohne dass Du im Alter wirklich was davon hast :-( Privatmeinung.
Wenn du was im sozialen Bereich machst kannst du noch die Übungsleiterpauschale beantragen