Minijob als Schüler - was wenn die 450€-Grenze überschritten wird?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und mache einen Minijob im Büro neben der Schule. Damit komme ich im Monat auf circa 400-450€. Je nachdem, welche Wochentage im Monat häufiger vertreten sind, könnte ich die 450€-Grenze jedoch leicht überschreiten (wir haben ein digitales Stempelsystem, ich bekomme also genau den Stundenlohn mal die Zeit, die ich da / eingeloggt war.). Ich habe gelesen, dass die 450€-Grenze im Jahr 4x überschritten werden darf, aber nur, wenn der Mehrverdienst "unvorhersehbar" ist. So richtig unvorhersehbar ist es ja nicht, oder? ich müsste nur gegen Ende des Monats genau ausrechnen, wieviel ich bisher verdient habe und dann halt keine Minute überschreiten.
Meint ihr, wenn das nicht zu oft passiert (also nicht mehr als 4x im Jahr) ist das ok? Was geschieht, wenn die Minijob-Grenze in einem Monat "unrechtmäßig" überschritten wurde? Müssen dann einfach nur einmalig Zahlungen geleistet werden (Sozialabgaben..) oder gibt es dann anhaltende Problem mit meinem Arbeitsverhältnis?
Danke und VG,
Nico
6 Antworten
Bei schwankenden Verdiensten gilt laut der minijob-zentrale.de folgendes unter Entgeltgrenze:
Bei schwankendem Verdienst müssen Sie schätzenIst der monatliche Verdienst Ihres Minijobbers nicht immer gleich, müssen Sie das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt schätzen. Kommen Sie auf einen Betrag von maximal 5.400 Euro im Jahr, handelt es sich um einen 450-Euro-Minijob.Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt
Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit ist Ihr Arbeitnehmer nicht durchgehend ein Minijobber.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis März monatlich 1.500 Euro und von April bis Dezember monatlich 100 Euro. Insgesamt beträgt sein Jahresverdienst 5.400 Euro. Von Januar bis März liegt kein Minijob vor, sondern nur von April bis Dezember.
Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro einhält, entspricht ein derartig schwankender Verdienst nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs. Der Arbeitgeber hat die kurze dreimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen, damit diese auf Jahressicht als geringfügig gilt. Bei einer Überprüfung kann so ein Fall beanstandet werden und es drohen Nachzahlungen.
Wichtig zu wissen
Arbeitsentgeltschwankungen, die für betriebliche Arbeitsabläufe und -prozesse typisch sind, gefährden den Minijob in der Regel nicht, wenn der Minijobber die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro einhält. Dies gilt beispielsweise für im Jahresverlauf vorhersehbare Schwankungen des Arbeitsentgelts aufgrund anfallender Mehrarbeit wegen geplanter Urlaubsvertretungen.
Im Einzelfall darf die 450 € Grenze überschritten werden. Die Grenze von 5.400 € im Jahr darf aber nicht überschritten werden
Beides kann überschritten werden bis 3x im Jahr, jedoch nur falls dies z.B. als „nicht vorhersehbar“ gilt wie bei einer Krankheitsvertretung, bei „vorhersehbar“ z.B. bei saisonaler Mehrarbeit dagegen nicht!
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter Entgeltgrenze:
wie z.B.:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Wichtig zu wissen
Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.
Vermutlich musst Du (dein Arbeitgeber) in solchen fällen nach Gleitzone abrechnen, aber das sollte kein Problem sein.
Soviel ich weiß, darf man zweimal im Jahr die Grenze überschreiten, aber der Gesamtbetrag von 5400 € im Jahr darf nicht überschritten werden, in anderen Worten: Du müßtest in anderen Monaten ein bischen weniger arbeiten.
Stimmt so leider nicht: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Wichtig zu wissen
Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze.