Zählen Jobs auf 450€ Basis/Minijobs zum Steuerfreibetrag?

5 Antworten

Ich glaub erst ab einem jährlichen einkommen von 11- oder 13 000€ muss man steuern zahlen und hier sind sie auch nicht so hoch

Bla - bla - bla, wohl noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht???

haha ne macht mein bruder sry

Dein jährliches bzw. monatliches Gesamteinkommen zählt. Ein 450 Euro Job allein wäre komplett unversteuert. Bei mehreren allerdings wird der Betrag zusammengerechnet.

Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenzen sind, kannst du z.B. hier sehen (ändert sich jedes Jahr):
https://www.vdek.com/vertragspartner/arbeitgeber/beitragssaetze.html

Bei Überschreitung der Grenzen musst du ein Teil deines Bruttoeinkommens wegrechnen, um auf dein Nettoeinkommen zu kommen.

Wenn der Minijob pauschal besteuert wird, hat er keine weitere steuerliche Relevanz.

Läuft er über eine Steuerklasse, sieht das anders aus.

Genau

Am besten mal nach der Minijobzentrale googeln und dort die genauen Infos nachlesen.

Meine Frage nun: Kann ich, wenn ich darauf achte, dass ich nicht mehr
als 450€ im Monat bei dem Minijob verdiene die Lohnsteuer noch
zurückverlangen, oder wird das Einkommen aus diesem Job auch
hinzugezählt um mein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln...

Hi lieber kuehlschrankx7, du mußt bei deinem 450-Euro-Minijob unbedingt darauf achten, dass dieser Minijob pauschalversteuert wird: entweder übernimmt dein Arb.geber diese 2% Pauschalsteuer auf deinen Bruttolohn oder du läßt diese 2% Pauschalsteuer beim Nettolohn verrechen/abziehen.
Damit ist dein Minijob ja bereits versteuert und du mußt diesen Minijob-Lohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-)

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht bzw. hier in dem Link: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html

Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügigen Beschäftigungen

Das Arbeitsentgelt von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die
Lohnsteuer kann pauschal oder nach den Lohnsteuermerkmalen erhoben
werden, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen.

Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber
Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer bei der
Entgeltzahlung am Arbeitsentgelt einzubehalten, so dass in diesen
Fällen die Pauschsteuer vom Arbeitnehmer aufgebracht wird. Der pauschal
versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen
Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt.

Gruß siola55

Es wird alles zusammengezählt; außerdem muss dem Minijob-Arbeitgeber der andere Verdienst vorher angegeben werden.

? Die Antwort verstehe ich nicht wirklich. Bist du sicher, dass sie richtig ist?

Zum Glück eine total falsche Aussage! Solltest unbedingt dich mal in der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht schlau machen...

@siola55

Ich glaube, der bringt hier grad alles durcheinander. Fragesteller schreibt doch nur von einem Minijob-Arbeitgeber, oder? Und das Praktiukum scheint auf Steuerklasse zu laufen.

@BarbaraHo

Hallo! Ich mache zur Zeit ein bezahltes Praktikum bei dem ich nicht über den Grundfreibetrag von 8652 Euro komme.

Praktikum ist für ihn doch passe...


Meine Frage nun: Kann ich, wenn ich darauf achte, dass ich nicht mehr als 450€ im Monat bei dem Minijob verdiene die Lohnsteuer noch zurückverlangen, oder wird das Einkommen aus diesem Job auch hinzugezählt um mein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln...
 

... und dies war seine Frage! Deshalb war meine Antwort: unbedingt auf die 2% Pauschalsteuer achten (egal ob vom AG oder AN bezahlt), damit der 450-Euro-Minijob auch in Zukunft nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muß, da dann der 450-Euro-Minijob bereits pauschalversteuert ist! Alles klar, lieber Harald2000???