Muss ich für meinen 450 Euro Job Steuern zahlen, wenn ich Vollzeit arbeite?
Hallo Leute,
ich habe bei einer Autovermietung einen Vollzeitjob(130h) und möchte nebenbei als Fahrer bei einer Getränkefirma arbeiten 450 Euro Basis, bin Steuerklasse 1, ledig. Werde ich dann in der Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich unter 450 verdiene oder wird mir dann garnichts abgezogen??
Danke für Eure Antworten
3 Antworten
Kommt drauf an, ob der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Falls er sich für diese 2% Pauschalsteuer entscheidet, dann mußt du diesen Minijoblohn gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert🤣
Weiterhin gilt seit 2013 die Rentenversich.pflicht für Minijobber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Gruß siola55
Für Minijobber mit einem Einkommen bis einschliesslich monatlich 450 € bekommt diesen Lohn ohne Abzüge ausgezahlt. Es ist keine Lohnsteuerkarte nötig.
die Pauschalsteuer zahlt zu 99% der Arbeitgeber und die Rentenversicherungspflicht kann durch einen Antrag auf Befreiung ausgesetzt werden.
Mein Minijob-AG übernimmt die 2% Pauschalsteuer auch nicht - also sind wir schon zu zweit 😥
Mal ehrlich. Wegen 2 % ?? Kopf schüttel. Davon wird kein Arbeitgeber ärmer. Simpler Geiz ?
Die "Schwäbische Zeitung" (vllt. besser die "Schäbige Zeitung") bzw. ihr Zustelldienst Merkuria sind das beste oder besser traurigste Beispiel hierzu...😥
Die 450 € sind netto. Die Knappschaft zahlt der Arbeitgeber
Die 450€ sind Bruttolohn - es gibt in D weder einen steuerfreien noch einen sozialversicherungsfreien Minijoblohn: entweder entrichtet der Minijob-AG diese 2% Pauschalsteuer oder es wird individuell nach der Lohnst.klasse des Minijobbers abgerechnet!
Außerdem besteht bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für Minijobber😥 https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Meine Mannschaft bekommt 450 €, den Rest übernehme ich als Arbeitber. Das wir faktisch überall so gehalten
Irrtum - meine Erfahrungen sind da anders😥
Nicht jeder Arbeitgeber ist so großzügig eingestellt; manche Minijob-Arb.geber entrichten zwar die 2% Pauschalsteuer, behalten jedoch die Pauschalsteuer vom Nettolohn des Minijobbers ein😥
Finde ich schon eine Frechheit. Ok Ich zahl auch nur Mindestlohn. Den aber sollten die Mädels schon haben :-(
Leider falsch😥
Der Minijob-Arbeitgeber entscheidet über 2% Pauschalsteuer- oder individuell nach Lohnsteuerabrechnung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Ausserdem besteht bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht für Minijobber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html