Ab wann ist sie hier zu bestrafen (Versicherungsbetrug, Versuch)?

3 Antworten

Bis zum Punkt 4 ist ja noch gar nichts geschehen.

Liegt der Brief dem Dachbearbeiter bereits vor, ist der Versuch verwirklicht.

Auch der Versuch ist strafbar,

Ich sehe keinen Betrug, denn die Anspruchstellerin Maria hat ihren Schaden nicht gerichtsfest belegt. Und von der Vers. ja auch kein Geld bekommen, welches sie fälschen möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Augustiner68  06.01.2021, 11:43

Zumindest versuchter Betrug.

schleudermaxe  06.01.2021, 11:44
@Augustiner68

der 146 ist anzuwenden bei Geldfälschung, diese sehe ich hier nicht.

DerCaveman  06.01.2021, 12:06
@schleudermaxe

Es geht offensichtlich um Oesterreich und die §§ 15 und 146 des dortigen StGB.

SeppHofbauer 
Fragesteller
 06.01.2021, 11:44

Ja eh bloß versuchter. Da ist nicht der komplette obj Tatbestand erfüllt. Sie hat aber Vorsatz auf alle Merkmale

DerHans  06.01.2021, 13:42

"Auch der Versuch ist strafbar"

Offensichtlich geht es um Oesterreich. Das haettest du mal besser dazuschreiben sollen.

Ich wuerde sagen, der Versuch ist in dem Moment vollendet, in dem Maria das Schreiben in den Briefkasten einwirft.