Hagelschaden - Versicherungsbetrug?

9 Antworten

Nein, das ist dann kein Versicherungsbetrug. Wenn man nachweisen kann, dass es in diesem Gebiet gehagelt hat, ist es kein Versicherungsbetrug.

Und wenn dadurch kein Schaden entstanden ist, wird der Gutachter sagen, dass es kein Hagel war und das war's auch schon wieder. Dann bekommst du halt kein Geld.

Also mach dir keine großen Sorgen, da kommt ganz sicher kein Verfahren auf dich zu. Dazu müsste man dir nachweisen, dass du diesen Schaden absichtlich angerichtet hast.

Und wenn dadurch kein Schaden entstanden ist, wird der Gutachter sagen, dass es kein Hagel war und das war's auch schon wieder. Dann bekommst du halt kein Geld.

So einfach ist das nicht.

Und was glaubst du, wer die Kosten des Gutachters zahlt?

@Apolon

Das ist hier nicht die Frage des Erstellers, ergo juckt es mich null, sorry.

@Fragenwacht

ob es dich juckt interessiert niemanden.

Nur deine Antwort ist falsch!

@Fragenwacht

Und wenn dadurch kein Schaden entstanden ist, wird der Gutachter sagen, dass es kein Hagel war und das war's auch schon wieder. Dann bekommst du halt kein Geld.

Bitte beachte, der Versicherer kann ihm die Kosten des Gutachters in Rechnung stellen.

Also falsche Antwort!

@Apolon

Die Antwort ist nicht falsch.
Er hat gefragt, ob das Versicherungsbetrug ist und ich verneinte das. Alles andere hat mit der Frage nichts zu tun. 

Versicherungsbetrug dürfte nur dann vorliegen, wenn man durch bewußt falsche Angaben schon Versicherungsleistung bezogen hat.
Der Gutachter stellt nur fest, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht. Das ist das normalste der Welt. Auch wenn er der Meinung sein sollte, daß der Schaden durch die Versicherung nicht gedeckt ist, hat das mit Betrug nichts zu tun. Der Gutachter prüft die Plausibiltät Ihrer Angaben, und sie werden sich in diesem Fall als plausibel herausstellen.


Ob es gehagelt hat, musst du wahrscheinlich nachweisen.

Ansonsten wahrheitsgetreu antworten.

Z.B. am XX um XX Uhr hatte es gehagelt und als du am nächsten Tag zum Auto gingst, hast du die Dellen in der Motorhaibe gesehen und den Schaden gleich gemeldet.

Die werden, sollte der Gutachter das nicht bestätigen, einfach nicht bezahlen, das ist alles.

Ein Versicherungsbetrug liegt erst dann vor, wenn man Geld bekommen hat für eine Leistung, zu der man nicht berechtigt war bzw. ganz offensichtlich war, dass es sich um eine Täuschung/Betrug des Versicherungsnehmers handelt.. lg lilo

Die werden, sollte der Gutachter das nicht bestätigen, einfach nicht bezahlen, das ist alles.

zahlen wird der Versicherer nicht - soweit richtig.

Allerdings kann er dem Versicherungsnehmer die Kosten des Gutachters in Rechnung stellen.

Ein Versicherungsbetrug liegt erst dann vor, wenn man Geld bekommen hat

Soweit richtig, aber auch versuchter Versicherungsbetrug ist strafbar!

bei uns hatte es stark gehagelt und ich vermute ( bin mir aber nicht sicher), dass davon Beulen auf meiner Motorhaube gekommen sind.

Durch Hagel kann es keine Beulen geben. Möglich wären Dellen.

Wie könnten denn das Auto sonst beschädigt worden sein?

Wenn du bewusst etwas falsches angegeben hast, ist es versuchter Versicherungsbetrug und ist auch strafbar.