Versicherungsbetrug bei Verkehrsunfall?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wird von den Geschädigten manchmal gestellt, weil sie denken, dass sie ihre Forderung damit untermauern können. Dabei hat das strafrechtliche Verfahren mit dem zivilrechtlichen Verfahren überhaupt nichts zu tun. D.h., ob die Geschädigte Schmerzensgeld o.ä. erhält, hängt nicht davon ab, ob Du verurteilt wirst. Erfahrungsgemäß wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, da der Unfall von Dir maximal leicht fahrlässig verursacht wurde. Theoretisch kannst Du daher auch ohne Anwalt Deine Schilderung des Sachverhaltes der Staatsanwaltschaft mitteilen. Wenn Du sichergehen willst, solltest Du dafür einen RA beauftragen. Sofern Du Versicherungsbetrug vermutest, solltest Du die Unfallgegnerin wegen Betruges anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Versicherungsgesellschaften erstatten nur in den wenigsten Fällen Anzeige, da Betrug auch selten nachweisbar ist. Deiner Haftpflichtversicherung solltest Du Deinen Verdacht trotzdem mitteilen, damit sie sensibilisiert ist. Vermutlich werden sie den Fahrzeugschaden trotzdem bezahlen (die Schätzungen der Polizei sind laienhaft und daher kein relevanter Maßstab) und ggf. die Körperverletzung anzweifeln. Die von Dir geschilderten Indizien sprechen übrigens tatsächlich für einen fingierten Unfall.

granite345 
Fragesteller
 18.11.2014, 14:20

Vielen Dank für die kompetente Antwort! Deine Schilderungen klingen für mich plausibel.

Nehmen wir einfach mal die Tatsachen.

Du bist jemanden hinten aufgefahren, weil du zu spät gebremst hast. Dein Unfallgegner hat dadurch ein Schleudertrauma bekommen.

Die Schadenhöhe und auch das Schleudertrauma ist völlig realistisch.

Da dir nun eine Straftat vorgeworfen wurde solltest du dir schleunigst einen Anwalt nehmen, da nur der die notwendige Akteneinsicht erlangt.

granite345 
Fragesteller
 17.11.2014, 15:17

Ganz so einfach ist das nicht, da Sie grundlos gebremst hat und die Geschwindigkeit sehr gering (3-4 km/h) betrug.

Ist doch Alltag und bitte deine Versicherung einfach mal in der "Versicherungsschufa" nachzuschauen. Viel Glück.

granite345 
Fragesteller
 16.11.2014, 22:42

Was meinst du mit Alltag? Hast du damit schon viel Erfahrung gesammelt?

Danke für den Tipp, das werde ich machen!

Melde diesen Schaden Deiner Kfz-Haftpflicht, äußere dabei Deinen Verdacht auf Versicherungsbetrug und frage sie, was sie tun werden.

Irgendwo werden sie wahrscheinlich eine Richtlinie haben, bis zu welcher Schadenshöhe sie ohne zu jammern zahlen - und wahrscheinlich werden routinierte Abzocker genau wissen, dass sie knapp unter dieser Höhe bleiben müssen.

Falls Deine Versicherung untätig bleibt und zahlt, wäre alles weitere Dein finanzielles Risiko, zumal sie ja in Begleitung eines Zeugen war.