Post vom Landgericht Wegen Berufung erhalten?
Hallo, ich heute Post vom Landgericht bekommen wegen meiner Berufung.
“Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in der Strafsache
gegen XXX
wird um Mitteilung binnen zwei Wochen gebeten, ob bzw. in welchem
Umfang die Berufung durchgeführt werden soll.
Angesichts der vollgeständigen Einlassung des Angeklagten sowie
des Antrags der Verteidigung in der Hauptverhandlung vom
13.04.2021 mag zumindest eine Beschränkung der Berufung auf die
Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung erwogen werden.“
Was genau ist damit gemeint, ich verstehe das irgendwie nicht.
2 Antworten
Das bedeutet, daß das Gericht wohl bereit ist, deine Strafen zur Bewährung auszusetzen. Dein Anwalt wird es dir genauso noch einmal erklären und dann solltet ihr die Berufung auf die Bewährung beziehen.
Das kommt drauf an. Evtl. einigen sich dein Anwalt und das Gericht oder es gibt einen neuen Verhandlungstermin.
Das sollte dein Anwalt dir erklären können, an den ging das Schreiben doch, oder?
Du wurdest wegen einer Staftat verurteilt und bist in die Berufung gegangen.
Da du alles gestanden hast, schlägt das Gericht vor, nur noch die Möglichkeit zur Bewährung in der Berufung prüfen zu lassen.
Vielen Dank für deine Rückmeldung. Mein Anwalt hat sich bisher noch nicht geäußert.
heißt das kein weiterer Gerichtstermin nötig ist?