Klage abgewiesen
Wenn unsere Klage abgewiesen wurde und der Anwalt eine Berufung für wenig aussichtsreich hält und das Urteil somit rechtskräftig wird, hat dann der Beklagte Anspruch auf Kostenerstattung durch uns (bzw. unsere Rechtschutzversicherung)?
7 Antworten
das sagt meist der anwalt ,aber wenn du eine rechtschutzversicherung hast ,zahlt diese und du kannst unter umständen gekündigt werden ,das haben die garnicht gern ,wenn man icht gewinnt
Ja, hat er und wird sie wohl auch einfordern.
Ja. Die Kosten einer Zivilklage werden im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen verteilt. Und wenn wie hier vollständige Abweisung ausgeurteilt wird heißt das, der Kläger hat seine Kosten, aber auch die der Gegenpartei und die Gerichtskosten zu tragen. Ist aber alles von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Das wird normalerweise bei der Entscheidung dass die Klage abgewiesen wird, mitentschieden. Normalerweise habt ihr/ die Versicherung die Kosten zu tragen
Habt ihr denn nicht zugehört, als das Gericht seine Entscheidung verkündet hat, da wird das auch festgelegt? Ihr habt doch einen Anwalt, was hat der gesagt? Verstehe nicht, wie man so was fragen kann!