Ab wann fällt man bei der praktischen Fahrprüfung wegen falschem Parken durch?

6 Antworten

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Wenn der Fahrlehrer eingreifen muss oder du einen Unfall baust, ist die Prüfung immer rum. Wenn du zum Einparken kurz über den Bürgersteig fährst, sollte alles okay sein. Ebenfalls rum wäre die Prüfung wohl auch, wenn du nicht auf den umgebenden Verkehr achtest, nicht blinkst, nicht schaust, bevor du rückwärts fährst etc.

Der Punkt mit dem Bürgersteig macht mir Schwierigkeiten. Von meinem Fahrlehrer habe ich gehört, dass wenn man sogar nur kurz auf den Bürgersteig fährt, die Prüfung dann wegen Gefährdung der Fußgänger vorbei ist. Von anderen habe ich gehört, dass es gar nicht stimmt.

@Responsor

Und du meinst dein Fahrlehrer hat weniger Ahnung???

@ABR09

ich stimme dem fahrlehrer zu!!! 1. hat der schon ein paar prüfungen hinter sich und 2. bürgersteig ist bürgersteig!! da hat ein auto oder motorrad NICHTS, aber auch wirklich GARNICHTS zu suchen!!

@Responsor

In der Praxis ist es beim "seitlich vorwärts" einparken nicht ganz unüblich mit einem Teil des Vorderreifens kurz auf den Bürgersteig zu fahren. Diese Art des einparkens kommt in der Führerscheinprüfung aber nie vor und ist auch nicht unbedingt 100% zulässig. Ist halt einer der kleinen Unterschiede zwischen Fahrschule und "echtem Verkehr" ;-).

grundsätzlich , wenn man falsch parkt -egal , was vorher verbockt wurde .-lg.

Du parkst auf dem persönlichen Parkplatz deines Bürgermeisters und er will ihn grad benutzen.

wenn du den Verkehr nicht beachtest !

Alles drei.

Das würde ich aber auch sagen. Das sind ja alles 3 kapitale Fehler. Wenn man bedenkt, dass die Leute ab dem Tag der Fahrprüfung immer mehr von ihrer Führerscheinprüfung vergessen, sollte man das auch so beibehalten.