Arbeitslosengeld kürzen wegen nicht antreten einer maßnahme weil man kein geld für die Fahrtkosten hat?
Also ich beziehe Arbeitslosengeld und bin zurzeit bei einer maßnahme die durch das Arbeitsamt beauftragt worden ist
Aber am 30.09.16 unterschreibe ich mein neuen Arbeitsvertrag und beginne am 05.10.16 dort Trotzdem soll ich in der Zeit zwischen dem 26 bis zum 29.09 und von 01.10 bis zum 4.10 zur maßnahme gehen die in einer anderen stadt liegt und ich mit dem Bus hinfahren müsste Da ich aber noch kein Arbeitslosengeld vom letzten Monat bekommen habe und die mir auch nicht sagen können wieso nicht und wann ich es endlich bekomme und kein Cent habe für die Busfahrt und die mir vom Arbeitsamt sagen ich soll mir das Geld entweder leihen oder sonst was was aber nicht möglich ist. Können die mir das Geld streichen bzw kürzen weil ich keine Gelegenheit habe dort hin zu kommen ?
8 Antworten
Bitte um einen Vorschuss um das Ticket hin und zurück bestreiten zu können
Das habe ich schon nachgefragt doch die können mir keinen geben da es noch in Bearbeitung ist
Das habe ich gemacht daraufhin hat die sachberaterin gesagt ich soll mir Geld leihen wenn das auch nicht geht wird mir das Geld gekürzt
Hört sich ulkig an.
Aber egal.
Fahrtkosten können auch gefördert werden, das musst Du nur vorher beantragen.
Nimmst Du nicht an der Massnahme teil, kann das ALG natürlich gekürzt werden.
Du bist zu der Zeit der Maßnahme noch arbeitslos, das ALG willst Du für die Zeit haben.. also hast Du auch an der Maßnahme teilzunehmen.
Sie dürfen dir das Geld kürzen, allerdings hast du ein recht auf Fahrtkostenzuschuss. Notfalls auch als Vorschuss.
Mein Tipp, geh zum Gericht und hohl dir einen Beratungsschein, der kostet ca 10€ und damit zum Anwalt für Sozialrecht.
Fast 95% der sperren sind übrigens rechtlich gesehen nicht erlaubt gewesen, und werden daher von Sozialgerichten aufgehoben.
Also einem Vorschuss kann ich nicht kriegen da mein antrag auf Arbeitslosengeld noch nicht bearbeitet worden ist
und natürlich werden die Fahrtkosten vom Träger übernommen aber rückwirkend so ist das zumindestens in meiner maßnahme
Ich brauch keine Besserwisser oder nutzlosen antworten hier sondern nur ernst gemeinte Hilfe
01.10 bis zum 4.10
Bist Du Dir sicher, das Du an diesen Tagen zur Maßnahme musst?
Samstag, Sonntag, Feiertag, eigentlich nur am 04.10.2016?
Aber am 30.09.16 unterschreibe ich mein neuen Arbeitsvertrag und beginne am 05.10.16 dort
Ist der Arbeitsvertrag schon unterschrieben?
Also von morgen bis Donnerstag muss ich hin für Freitag werde ich freigestellt um den Vertrag zu unterschreiben
Dann ab Montag muss ich wieder hin bis zum 4.10
Und am 5.10 bin ich aus der Maßnahme raus da ich da anfange
Und wenn Du dann argumentierst, dass Du die Maßnahme nicht besuchen kannst?
Leihen von Bekannten geht die n Sch3iss an ;)