Ab wann darf man in Bayern die Schule abbrechen?

5 Antworten

Es gibt nichts was es rechtfertigen würde die Schule abzubrechen.

Wie willst du denn ein schönes Leben führen ohne Bildung und ohne Verdienst den du dadruch bekommst?

Zu deiner Frage: Vollzeitschulpflicht

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf zehn Schulbesuchsjahre.

Also nach 10 Jahren schule "kann" man abbrechen

XxSilbernachtxX 
Fragesteller
 06.10.2015, 16:16

Naja.. Verdienst gibt es schon.. So weit ich mich auskenne. Wenn man sich selbstständig (z.B. als Schriftstellerin, oder Malerin) macht.

Aber danke für deine Antwort.

IronofDesert  07.10.2015, 07:53
@XxSilbernachtxX

Achso, stell dir das mal nicht so einfach vor. Maler ist übrigens ein Beruf den man lernt. Ich wage es zu bezweifeln das du dich als ungelernte Person in diesem Bereich selbstständig machen kannst.

Schriftstellering. Nun ein Buch schreibt sich auch nicht in einer Woche. Wie willst du ohne Verdienst die Zeit bis dahin überbrücken? Dann musst du erstmal einen Verlag finden der bereit ist dein Buch zu veröffentlichen UND dann muss es erst noch erfolgreich werden.

Selbstständigkeit = du must selbst und ständig arbeiten.

Und das kann nicht jeder (gerade am Anfang ist es sehr sehr schwer)

1. Du darfst es erst ab 16 oder 18 glaube ich. Bin mir nicht ganz sicher kannst du aber auch googlen. 2. Falls du abbrichst sei dir im Klaren das du wahrscheinlich bloß nen Grundschulabschluß hast und damit kannst du dir maximal nen Job als Tellerwäscher hohlen mach lieber noch die Schule die du jetzt besuchst dann steht dir viel mehr offen! Ich bin gerade mal 15 und weiß was auf mich zu kommt falls ich abbrechen sollte deswegen lass es ich mach es ja auch nicht und hab viele wege offen. MFG. Passi :)

XxSilbernachtxX 
Fragesteller
 06.10.2015, 15:52

Danke. :3 Ich werde es mir nochmal überlegen, bevor ich irgendwas mache.

Zitat  Die Schulpflicht dauert in Bayern in der Regel 12 Schuljahre.Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht: Nach dem Besuch der Hauptschule wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, kann aber auch an weiterführenden Vollzeitschulen erfüllt werden.

weitere Infos unter der Quelle http://www.azuro-muenchen.de/uebergang/schulpflicht.html

Google ist dein Freund. ;)

Da du noch minderjährig bist, solltest du dich evtl. mal mit dem Jugendamt unterhalten. Wenn du private Probleme oder Schwierigkeiten in der Schule hast helfen die dir sicher gerne weiter und beraten dich über deine Rechte und Pflichten. 

Mindestens 9 oder 10 Jahre und 2 oder 3 "Ausbildungsjahre" glaub ich ( ins. 12 Jahre)

Das geht erst nach der 10. Klasse, wenn man den Hauptschulabschluss hat.