ab wann darf man fremdes eigentum verkaufen?
aaaalso.. es geht darum dass wir uns mit unsrem ex-mitmieter gestritten haben. er hat bei mir noch jede menge schulden. also er ausgezogen ist, hab ich ihm ne sms geschrieben, dass wir sein zeug, was er am nächsten tag nicht abholen kommt, wegwerfen. jetzt haben wir noch sein bandoneon (arkkordeon ähnliches instrument) hier.. haben mal bei ebay geguckt. da gehn die dinger von 300-in den 4-stelligen bereich weg..
jetzt zur frage.. geht das teil i.,wann in unsren besitz über und ab wann dürfen wir es verkaufen, ohne dass er uns dafür ans bei p*ssen kann?
7 Antworten
man darf niemals fremdes eigentum verkaufen, schon mal was von hehlerei gehört?
kannst du irgendwie beweisen, daß der schulden bei dir hat?
wahrscheinlich nicht.
behalt das teil und schreib ihm doch einfach mal, du würdest es verkaufen (ohne das zu tun). mal sehen, wieviel ihm daran liegt.
Das Gerät bleibt in seinem Eigentum. Du kannst ihn allerdings schriftlich auf auf Dein Pfandrecht aufmerksam machen und noch mals zur Zahlung auffordern, unter FRistsetzung. Gleichzeitig weisst Du ihn darauf hin, dass Du im Falle eines fruchtlosen Fristablaufes das Pfandgut veräussern und den Erlös mit Deinen Forderungen verrechnen wirst.
Besser wäre natürlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, da die Forderung bei meinem Beispiel unbestritten sein muss. Ferner könnte Dein Ex-Mitmieter evtl. Nachweisen, dass Du zu günstig verkauft hast und dadurch schadensersatzpflichtig bist.
Hallo. Du darfst nichts verkaufen was dir nicht gehört. Auch in diesem Fall nicht da du lediglich Besitzer im Moment aber kein Eigentümer bist. Ausser er sagt behaltet den Kram zur Tilgung der Rückstände. Tut er das nicht musst du schon gerichtlich vorgehen um dich "nicht in die Nesseln" zu setzen. Lg.
In diesem Fall must du nachfragen ob er dies haben will ! Und du musst ihn über den WERT informieren !!! Sollte er schulden haben darfst du es nicht einnfach verkaufen ! Beziehe am besten einen Rechttsbeistand !!
ist er nicht selbst schuld wenn er nicht weiß wie wertvoll das teil ist? und wenn er nicht mehr weiß was hier noch so von ihm rumsteht?
Gar nicht. Setzt ihm eine realistische Frist (meist werden 14 Tage angenommen) in denen er seine Sachen abholen kann, ansonsten laßt es auf seinen Namen und Kosten einlagern.