ab wann darf man fremdes eigentum verkaufen?

7 Antworten

man darf niemals fremdes eigentum verkaufen, schon mal was von hehlerei gehört?

kannst du irgendwie beweisen, daß der schulden bei dir hat?

wahrscheinlich nicht.

behalt das teil und schreib ihm doch einfach mal, du würdest es verkaufen (ohne das zu tun). mal sehen, wieviel ihm daran liegt.

Das Gerät bleibt in seinem Eigentum. Du kannst ihn allerdings schriftlich auf auf Dein Pfandrecht aufmerksam machen und noch mals zur Zahlung auffordern, unter FRistsetzung. Gleichzeitig weisst Du ihn darauf hin, dass Du im Falle eines fruchtlosen Fristablaufes das Pfandgut veräussern und den Erlös mit Deinen Forderungen verrechnen wirst.

Besser wäre natürlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, da die Forderung bei meinem Beispiel unbestritten sein muss. Ferner könnte Dein Ex-Mitmieter evtl. Nachweisen, dass Du zu günstig verkauft hast und dadurch schadensersatzpflichtig bist.

Hallo. Du darfst nichts verkaufen was dir nicht gehört. Auch in diesem Fall nicht da du lediglich Besitzer im Moment aber kein Eigentümer bist. Ausser er sagt behaltet den Kram zur Tilgung der Rückstände. Tut er das nicht musst du schon gerichtlich vorgehen um dich "nicht in die Nesseln" zu setzen. Lg.

In diesem Fall must du nachfragen ob er dies haben will ! Und du musst ihn über den WERT informieren !!! Sollte er schulden haben darfst du es nicht einnfach verkaufen ! Beziehe am besten einen Rechttsbeistand !!

suraja16611 
Fragesteller
 03.09.2012, 23:01

ist er nicht selbst schuld wenn er nicht weiß wie wertvoll das teil ist? und wenn er nicht mehr weiß was hier noch so von ihm rumsteht?

Gar nicht. Setzt ihm eine realistische Frist (meist werden 14 Tage angenommen) in denen er seine Sachen abholen kann, ansonsten laßt es auf seinen Namen und Kosten einlagern.