Geliehener DSi, wann kann ich den verkaufen?

6 Antworten

Das Teil geht nie in dein Eigentum über. Packe den Nintendo in ein Paket und schicke es deinem Ex zurück.

Ertappt: Wie kannst du was verkaufen, von dem du nicht mal weißt das du es hast. mag sein, das ER es vergessen hat. Du anscheinend aber nicht.

Etwas geliehenes geht NIE in dein Eigentum rüber.

Du weißt wo er wohnt, also bringe es ihm vorbei oder schick es mit der Post!

Nun, an einer geliehenen Sache erwirbst du kein Eigentum. Sie gehört nach wie vor dem Entleiher, also deinem Ex. Folglich kannst du das Gerät auch nicht verkaufen. 

Dein Ex kann die Herausgabe verlangen. 

Verjährung würde hier, wenn überhaupt, frühestens zum 31.12.2018 eintreten. Aber auch davon würde ich nicht ausgehen, da die Leihe auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde und somit die Verjährung des Herausgabeanspruches erst mit der Fälligkeit dieses Anspruches beginnen kann. 

Daher mein Tipp: Pack das Teil in einen Karton und verstau es irgendwo, wo du es später wieder findest. 

Geliehenes geht nicht in Eigentum über - Du mußt ihn schon nachweislich auffordern, das Teil zu holen und eine Frist setzen - erst nach Ablauf der Frist kannst Du entsorgen

Ich habe ihm mehrmals geschrieben, ohne Reaktion. Was, wenn er die Nummer gewechselt hat? seine Adresse weiß ich nicht. Ich weiß aber, wie ich zu ihm komme, muss ich dann jetzt hin fahren?

@balde1996

Wenn Du Info nicht anderweitig sicherstellen kannst: vermutlich schon - soweit die juristische / moralische Seite.

Bei geringwertigen Güter wird aber kein Staatsanwalt Anklage erheben ;-)

Wie genau kommst du darauf, dass eine verstrichene Frist dazu berechtigt, fremde Eigentum wegzuwerfen?

Leg das Ding in den Schrank und vergiss es.

Nein, du kannst ihn nicht verkaufen. Er gehört dir ja nicht.

Gar nicht.