Eier verkaufen - was brauche ich dazu und ist das legal?

5 Antworten

Das ist alles , ja man glaubt es kaum im Lebensmittelrecht geregelt.

Frischeiverordnung heißt da das Zauberwort.

ein paar Eier über den Gartenzaun zu verkaufen ist nicht das Problem.

bei mehreren benötigst du eine sogenannte Packstellennummer .

Diese musst du beantragen.

dazu kommt die Anmeldung der Haltung der Hühner.

Alles in allem ein etwas teures Hobby 

wenn dann rechnet sich das mit vielen Hühnern 

LG Alex

Vorschlag: Direkt in der Verwandschaft abgeben - gegen eine Spende. Damit umgehst du alle anderen gewerblichen Vorschriften. Du verkaufst ja nichts - du verschenkst... Sonst wird es kompliziert (Gesundheitsamt...)

Mach da nicht so ein großes Faß auf. Du hast doch bestimmt liebe Menschen in deiner Nachbarschaft.

Klingle einfach bei den Nachbarn an, mit denen du ein nettes Verhältnis hast (oder auch Arbeitskollegen!), und frage, ob sie Eier brauchen. Dann sagst du gleich den Preis für 6 Stück oder 10 Stück, oder mach einen Stückpreis.

Wenn sich das etwas rumgesprochen hat, werden dann die Leute bei dir anrufen oder vor der Tür stehen "hast du wieder Eier" - weil das einfach praktisch ist und außerdem sind sie ja von glücklichen Hühnern.

Das fällt unter Gefälligkeit oder Nachbarschaftsdienste oder so, dazu muß ma nicht gleich ein Gewerbe anmelden.

Wenn du jetzt aber 50 Hühner hältst, ist das ein Unterschied, dann soltest du dich rechtlich befragen.

Rein theoretisch müsstest du jeden Cent versteuern. Also bräuchtest ein Gewerbe ;)

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun...

Korrekt. Dennoch wird ein Gewerbe benötigt. Kann doch jetzt nicht einfach einen Stall zuhause aufbauen und dort Hühner zig Eier legen lassen, die ich dann täglich verkaufe. Selbst wenn ich täglich "nur" 5 Euro einnehme, dann sind es im Monat circa 150 unversteuerte Euros. Also so leicht geht das nun auch wieder nicht. Sind schließlich nicht auf dem Flohmarkt!

@smokechiller

Da liegst du lieder völlig falsch ! Und wenn er taussend Hühner hält, muss er nie ein Gewerbe anmelden, weil Urproduktion (Landwirtschaft, Tierzucht, Fischerei etc.) kein Gewerbe ist (Rechtsprechung zu § 6 GewO).

1. Ein Gewerbe musst du niemals anmelden, weil Urproduktion kein Gewerbe ist.

2. Wenn du die Eier tatsächlich öffentlich anbieten willst, musst du die Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (http://www.gesetze-im-internet.de/eimarktv/BJNR031380977.html) beachten.

3. Wenn du die Eier öffentlich anbietest, wird auch das Finanzamt auf dich aufmerksam. Dann musst du die Einnahmen in der Steuererklräung (Einnahmen aus Landwirtschaft) angeben.