Ab wann bin ich für die Schulden meines Sohnes als Eltern nicht mehr haftbar?

8 Antworten

Für die Schulden Eures Sohnes muß er haften. Was Du meinst, ist wahrscheinlich das Eltern für ihre Kinder im Fall von Sozialhilfebezug einen ihren Bezügen entsprechenden Anteil leisten müssen. Das ist eine Verpflichtung zwischen Fam.mitgliedern. Im umgekehrten Fall werden auch die Kinder zur Unterstützung der Eltern herangezogen(Pflegeheimkosten). Wenn euer Sohn so lebt, das er von der KG-Kasse keine Zahlungen mehr erhält habt ihr gute Chancen ihn nicht mehr unterstützen zu müssen. Er ist jetzt verpflichtet Schule & Ausbildung oder & ein Studium zügig abzuschließen. Und Euch selbiges immer vorzuweisen. m.l.G.h.

LenaSchmid 
Fragesteller
 23.04.2012, 13:40

Hallo himako333, herzlichen Dank für deine Antwort. Du meist, wenn unser Sohn seine Ausbildung abbricht u. Sozialhilfeempfänger wird, haben wir gute Chancen ihn nicht unterstützen zu müssen? Genau dazu hab ich eben keine Lust. Sobald er sein Leben wieder zu ordnen beginnt, d.h. eine Arbeit sucht, oder nochmal zur Schule geht, darf er auf unsere Hilfe zählen? Das würden wir dann auch gerne tun. Freundliche Grüße Lena

himako333  23.04.2012, 13:51
@LenaSchmid

hallo Lena, manchesmal ist es für den Betroffenen(Sohn) gut zu sehen :Er kann sich nicht alles raus nehmen/ hin schmeißen ohne evtl. negative Konsequenzen zu haben/tragen..ich wünsche Euch & ihm, er kriegt den Dreh und beendet eine Lehre...m.l.G.h.

LenaSchmid 
Fragesteller
 24.04.2012, 07:59
@himako333

Hallo himako333

Ja, das wünschen wir uns/ ihm auch. Du hast völlig recht, er muss für sein Verhalten die Konsequenzen tragen, das sollte ich auch mal begreifen. Als Mama willst du deine Kinder immer beschützen u. ihnen die Probleme aus dem Weg schaffen. Machst sie damit aber völlig unselbständig. Ich muss loslassen üben.....auf jeden Fall ein Stück weit:.

Grüße Lena

himako333  24.04.2012, 09:43
@LenaSchmid

Guten Morgen liebe Lena,

manchmal denk man eine Konsequent ist zu hart, aber im Nachhinein stellt es sich als :Richtig heraus, denn am Anfang wissen die Kinder noch: es gab ein schönes Leben und sie vergleichen noch. Dies ist ein wichtiger Punkt um zu motivieren das eigene Leben nicht auf Dauer weg zu schmeißen. Später mit Ende 20zig oder so, denk ich wird zu spät sein! Lieben heißt loslassen, damit sich etwas zum Besseren verändern kann.... wünsche Dir/Euch alles Liebe himako

Wohnen darf er bei euch, bis er 25 ist, solgane er sich nicht selbst finanzieren kann. Aber Schulden sind bei volljährigen Menschen immer deren eigene Sache. Ausser ihr unterschreibt eine Bürgschaft, dass hat schon viele ruiniert.

LenaSchmid 
Fragesteller
 23.04.2012, 13:46

und wenn er Geld auf seinem Konto hat, auszieht u. dann völlig abrutscht, dann bezahlen wir? Grüße Lena

nochnefrage  23.04.2012, 22:18
@LenaSchmid

Sorry, bin da nicht so bewandert, dass ich zu jeder möglichen Variante etwas schreiben könnte.

Wer volljährig ist und Schulden macht, zahlt selbst. Für die Unterkunft müssen die Eltern aufkommen, Unterhaltsgeld zahlt die Arge. Wenn er auszieht und sich eine Zeitlang selbst finanziert, und ihr euch eine kleinere Wohnung nehmt, seid ihr raus aus der Sache, vermute ich.

Im Zweifel eine Rechtsberatung aufsuchen, die können euch definitives sagen, ich vermute einiges, aber habe auch im Umfeld mit so etwas noch nichts zu tun weiß von daher nicht so viel.

LenaSchmid 
Fragesteller
 24.04.2012, 07:51
@nochnefrage

Hallo , Ich denke du hast recht, das Thema ist zu komplex für ein Forum. Ich habe jetzt eine Termin bei einem Rechtsanwalt gemacht. Ist völlig ok, wegen der Freundschaftsanfrage. Ich war gestern zum ersten Mal auf der "gutefrage Seite" u. hab einfach mal rumgeklickt u. ausprobiert :-) Dein Rat war auf jeden Fall der hilfreichste von allen. Danke Grüße Lena

Es gibt keine Gesetzesvorlage, die Eltern vorschreibt für die Schulden ihres Kindes aufzukommen. Die Schulden deines Sohnes sind seine Schulden du bist rechtlich nicht verpflichtet für ihn zu haften.

Er ist volljährig und selber für seinen Bockmist verantwortlich, es sei denn, Ihr habt mit unterschrieben!

Ihr seid als Eltern für die Schulden eurer Kinder gar nicht haftbar ! Und schon gar nicht wenn sie volljährig sind.