Hilfe,soll weiterhin die Faulheit meines Sohnes finanziell unterstützen
Mein Sohn wird im August 21 Jahre alt. 1. Ausbildung hat er abgebrochen, dann 1 Jahr arbeitslos, dann Beginn von FSJ, ebenfalls nach kurzer Zeit abgebrochen, angeblich macht er jetzt ein Praktikum. Unterhalt erwartet er nach wie vor von mir. muss ich tatsächlich noch zahlen und damit seine Faulheit unterstützen. Er selbst hält Arbeit für überflüssig und meint der Staat und seine Eltern (geschieden) müssen für seinen Unterhalt weiter aufkommen; bis zum 25-igsten Lebensjahr. Welche Möglichkeiten haben wir als Eltern???????
11 Antworten
Bekommt den Unterhalt nicht die Mutter bzw. der Vater? Für Deinen Sohn gibt es doch Kindergeld, wenn er sich in Ausbildung befindet. Wenn er nichts tut, muss er Hartz IV beantragen.
Nein, der Unterhalt ist immer fürs Kind.
Unter 18 wird dieser vom Elternteil verwaltet.
Der Sohn hat momentan überhaupt keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern.
Diesen hatte er nur bis zum Schulabschluss und während der ersten Berufsausbildung (nicht während Arbeitslosigkeit, FSJ oder Praktikum...).
Mögliche Zahlungen an ihn könnt Ihr einstellen.
Sollte er einen "Unterhaltstitel" gegen Euch haben, lasst diesen umgehend abändern.....
Geldbörse zumachen und Sohn vor die Tür setzen, ganz einfach. Denk dran, du hast auch ein Leben.
Gib doch bitte einfach mal in die Suchmaske des Browsers ein
unterhaltspflicht über 18
Und dann tue Dir selbst den Gefallen und lese die Informationen der mindestens ersten zehn Links genau durch. Denn Du darfst mit allen denkbaren Abstrusitäten rechnen wenn Du die Zahlungen einstellst. Sowohl von Behörden - nachweislich kennen sie kein geltendes Recht oder wollen es oft nicht kennen -als auch von Deinem Sohn. Lese bitte auch die Urteile neben den Gesetzestexten, den verständlichen Aufbereitungen derselben. Bei den Urteilen beachte bitte dass es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt es sei denn da steht Grundsatzurteil.
Anspruch auf Unterhalt hat der Knabe nur, wenn er zügig darauf hinstrebt eine erste Berufsausbildung erfolgreich zu beenden.
Nach dem Abbruch der 1. Ausbildung hättest Du schon nicht mehr zahlen müssen.
Existiert ein Titel?
Wenn ja, mußt Du diesen erst abändern lassen, bevor Du die Zahlungen einstellen kannst.
Bis jetzt gezahlten Unterhalt kannst du nicht zurückfordern, der gilt als verbraucht.
Danke, Deine Antwort hilft mir weiter. Kein Titel. Zahlungen stelle ich sofort ein.