Ab wann kommt man wegen Schwarzfahren ins Gefängnis?

4 Antworten

§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das gilt so eigentlich schon im ersten Fall!

Wer also immer wieder in die Kontrolle gerät, muss sich dafür auf ein Jahr Haft einstellen, und so selten ist das nicht!

Wer aber nur selten erwischt wird, aber dann die Zahlung nicht leistet, kann in Beugehaft kommen, das ist aber keine Ersatzhaft, wo man die 60 Euro absitzt, sondern eine Durchsetzungsmaßnahme, mit der die Zahlung nur noch bekräftigt wird. Zahlen muss man dann trotzdem.

Wenn du die Strafe, die du bekommst in voller Höhe zahlst, dann passiert dir nichts. Wenn du aber wieder und wieder nicht zahlst, dann musst du irgendwann mit Konsequenzen rechnen und das ist auch gut so!

Schwarzfahren ist ja auch in nem Grossraumwagen, nicht einzeln.

Daher kommt man auch in ne Gemeinschaftszelle und die anderen kümmern sich ganz lieb um einen.

wegen ein Mal schwarz fahren kommste nicht ins Gefängnis, da muss ein größerer Betrags angesammelt werden, der seit längerem nicht gezahlt wird und auch keine Zahlungswille dahinter steht.