Datenweitergabe an Inkasso. DSGVO konform?

2 Antworten

Deswegen sind Einwilligungen meistens ungeschickt.

Neben b) gibt es auch noch f) - aber es gibt die auch Meinung, dass zu Vertragserfüllung (b) eben auch die fristgerechte Bezahlung gehört. Ansonsten lässt sich natürlich argumentieren, dass du ein starkes Eigeninteresse daran hast, dass deine Rechnungen auch bezahlt werden ;-)

Eine Aufsichtsbehörde solltest du deswegen nicht anschreiben. Schlafende Hunde und so. Die meisten AB sind überfordert mit der Masse der Anfragen und haben zum Jahresanfang die Beratung eingestellt und fangen jetzt an, vermehrt nach Gründen zu suchen, Bußgelder stellen zu können.

Ich würde die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte meines Bundeslandes anschreiben und mein Thema dort vortragen.

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Wir können hier sowieso keine verbindlichen Aussagen machen. Dies wären alles Spekulationen die bei einer falschen Aussage andere Mitglieder dann übernehmen würden. Ich würde mich direkt an die Quelle wenden. Viel Glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung