Straftat? Einen Dieb in der Bahn festhalten und ihn dadurch zum Schwarzfahren zwingen?

5 Antworten

Naja, so nicht!

Du darfst jemanden "stellen", wenn er eine Straftat begangen hat. Erst, wenn Flucht- oder Verschleierungsgefahr besteht, darfst Du seine einstweilige Verhaftung nach dem Jedermannparagrafen androhen, erklären und – wenn er meint sich entziehen zu können – festsetzen.

Einfach so jemanden festhalten, weil er ein Dieb ist, dürfte Dich in Konflikt mit der körperlichen Unversehrtheit des potenziellen Täters und der unredlichen Einschränkung seiner Freiheit bringen.

Ist der Täter "verhaftet", bist Du für seine Obhut verantwortlich. Er kann dann gar nicht mehr Schwarzfahren, da es nicht mehr in seiner Entscheidung liegt. Er muss Dir ja folgen. Du musst aber ggf. ggü. anderen das dann auch belegen können und rechtfertigen, dass das im Rahmen der Verfolgung einer schwerwiegenderen Straftat geschieht.

Generell keine einfache Situation und ich kann nur bitten, hier immer besonnen vorzugehen.

Dann gibt es ganz andere Probleme, alles ist auf Video und nein du wirst sicherlich keine Strafe davon tragen, außer du verletzt ihn.

Schwarzfahren ist ja eine Leistungserschleichung. Er erschleicht sich dann ja nicht die Beförderungsleistung, sondern bekommt sie ja praktisch, unfreiwillig aufgedrängt. :D

Kisho 
Fragesteller
 26.10.2020, 19:20

Da ich sie ihm in diesem Beispiel aufgeträngt habe, Frage ich mich ja ob ich dadurch eine Straftat begangen habe? :)

JessyFfm  26.10.2020, 19:22
@Kisho

Sicher nicht. Wenn er eine Straftat begangen hat, dann darfst du ihn festhalten. Wobei sich dann aber natürlich die Frage aufdrängt, ob du nicht besser die nächstmögliche Station aussteigst, mit ihm, um dort auf die Polizei zu warten.

Kisho 
Fragesteller
 26.10.2020, 19:24
@JessyFfm

Stimmt ja. Vielleicht hast nur ein paar Stationen länger gedauert, weil er sich gewährt hat oder ähnliches :D

JessyFfm  26.10.2020, 19:27
@Kisho

Wenn er sich wehrt und ihr nicht aussteigen könnt, sollte jemand dafür sorgen, dass die Bahn nicht weiter fährt, wenn sie an einer Station steht und die Polizei rufen.

Ich würde sagen hier gilt das Jedermannsrecht und dadurch wird das zwangsweise schwarzfahren des Diebes nicht gerechnet.

Das sollte straffrei ausgehen.