Ticket dabeigehabt aber keinen perso = schwarzfahren?

7 Antworten

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Pack deine Kundenkarte/Ticket und deinen Perso ein und geh zum Kundencenter. Die sollen das sofort rückgängig machen. Die Geschichte ist ein Witz. Wenn er Zweifel an deiner Identität gehabt hätte, hätte er die Polizei rufen müssen, um dich überprüfen zu lassen. Das ist bei den Kontrolleuren so üblich. Ich glaube Alternativ können Sie auch Kontakt zum Einwohnermeldeamt aufnehmen. Ich weiß aber nicht ob das für jede Stadt gilt. Ich will dir keine Rechtsberatung geben, das darf ich auch gar nicht, aber ich würde ins Kundencenter deines Verkehrsbetriebs gehen und dort Wind machen.

Das Ticket1000 sowie das Ticket2000, YoungTicket, Schokoticket und Bärenticket ist nur gültig mit einem (ihrem) Lichtbildausweis. Es ist verstaendlich dass Sie eine Strafe zahlen muessen, da es Pflicht ist den Lichtbildausweis mitzufuehren wenn Sie mit Ihrem Ticket fahren. Da dieses Ticket persoehnlich auf Sie ausgestellt wurde muessen Sie den Lichtbildausweis mitfuehren. Sie muessen schließlich beweisen koennen, dass Sie der Inhaber des Tickets sind. Also der Fall ist eindeutig. Die "Strafe" ist wie gesagt gerechtfertigt da Sie dazu verpflichtet sind Ihren Lichtbildausweis mitzuführen. Und wie es schon am Anfang gilt es nicht nur für das Ticket1000 (egal ob Jahres-Abo Ticket "Chipticket" oder Monatsticket). Man braucht nur keinen Lichtbildausweis mitzuführen wenn sie ein Barticket lösen. Und dazu müssen Sie sich auch nicht die AGB's durchlesen, weil es steht in jedem Infoheftchen von der Bogestra und es wird einem auch jedes mal gesagt! Und es ist wie gesagt selbstverstaendlich weil sonst koennte sich jeder als der Inhaber ausgeben, obwohl er es nicht ist!!

Schreib denen mal eine Saftige EMAIL. Dass haben die bei mir mal mit ner Bahncard gemacht die bis 19 (!) geht, und ich selbst war 14.

Nicht ignorieren, dass machts nur noch Schlimmer.! Die sind manchmal dreist... Einfach mal Anrufen, die Sache erklären, und versuchen auf Friedlicher basis zuklären. Und wenn du es schon sehr oft so hattest, wieso sollte es sich den ändern? Ich sehe keinen Grund dafür.

Ich selbst hab nie irgendwas gebraucht.

Ignotriert wurde es wohl schon oft genug...

Wenn nirgendwo ersichtlich ist, dass das Ticket nur in Verbindung mit einem Personalausweis gilt, bist du völlig im Recht.

Nicht mal die Polizei kann erwarten, dass du immer einen Ausweis dabei hast. Du bist also nicht verpflichtet, immer einen Ausweis mit dir rumzutragen. Bei einer Personenkontrolle durch die Polizei musst du den Ausweis, wenn du ihn nicht dabei hast, in einer relativ kurzen Frist, bei einer Dienststelle vorzeigen.

So wird es in Stuttgart auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gehandhabt. Gegen eine geringe Gebühr muss man den Ausweis nachreichen.

Schreibe ihnen einen Brief mit der Bitte um Klärung! Einschreiben mit Rückschein!

Du hättest bereits dem ersten Kostenbescheid widersprechen können. Anscheinend hast du diesen (und wohl noch weitere) einfach ignoriert.

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Wenn du dir deines Rechts so sicher bist, dann kannst du weiterhin alles ignorieren; spätestens einer gerichtlichen Vorladung wirst du dann Folge leisten müssen.

Und das Gericht wird dann nach Sach- und Beweislage entscheiden. Natürlich wird durch das Gericht auch eine gewisse Schadenminderungspflicht bewerten, die auf deiner Seite liegt. Durch dein Stillhalten sind der Bahn bzw. dem Inkassobüro schließlich inzwischen eine Menge Kosten entstanden...