Bereits gedrosseltes Motorrad mit über 70 kw kaufen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bei der Neuregelung geht es ausschließlich um die Fahrerlaubnis und NICHT um das Fahrzeug!

Wenn du das wie beschrieben machst, dann kannst du auch gleich ganz ohne Fahrerlaubnis fahren. Das kommt aufs Gleiche raus.

Es ist so oder so Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Es gibt dabei auch keine Grauzone und keine Toleranz. Zum Drosseln auf 35 kW / 48 PS darfst du nur ein Motorrad mit maximal 70 kW / 96 PS verwenden.

Dabei spielt es keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde.

Für diese Regelung ist ausschließlich das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis maßgeblich.

Nur die, die bis zum 27. Dezember 2016 den A2 erworben haben, dürfen auch weiterhin alle Motorräder gedrosselt fahren.

Viele Grüße

Michael

fuji hat es gut auf den Punkt gebracht.

Außerdem: Die starken Modelle die du genannt hast sind recht schwer. Modelle, welche von Haus aus <48PS haben, sind auch etwas leichter und agiler.

Und du denkst dass du nach den lächerlichen 15PS vom A1 eine Yamaha R6, ein Renn- und Expertenmotorrad fahren kannst? Ich glaube nicht. Wenn du mal nen Unfall hast, glaubst du mir vielleicht, dass du dich stark getäuscht hast.....

Eine Yamaha R6 kaufst du dir, wenn du den offenen A-Schein und minimum 5Jahre Fahrpraxis hast. Du kannst das Ding sonst nicht kontrollieren. Besser auf meine Worte hören wie sterben..... 

Nein darfst du nicht

Über 70 KW darf man nur mit A fahren mit Drossel oder nicht !!!!! Es sei vor  28,12,2016 den A2 gemacht dann auch noch aber nur hier !

Konsequenz der Änderung

 

Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis

28. Dezember 2016 

zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). 

Dieser gilt jedoch nur im Inland.

Vom Führen dieser Krafträder über 70 KW/ A2 im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt

Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Dies wiederum hat neben der Strafe auch

gravierende versicherungsrechtliche Folgen

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/motorrad/bigbikes/

http://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/drosselung-auf-35-kw48-ps-neues-gesetz.755508.html